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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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sagen des Luftschadstoffgutachtens sind aus Sicht der Abteilung Gesundheit<br />

insgesamt nachvollziehbar. Aus gesundheitlicher Sicht bestehen, bezogen auf<br />

die bestehenden Grenzwerte der 39. BImSchV, gegen die Planänderungen<br />

daher keine Bedenken.“<br />

Im Ergebnis werden entlang der Trasse der A 33 <strong>–</strong> auch unter Berücksichtigung<br />

der im Planungsraum bereits vorhandenen Hintergrundbelastung <strong>–</strong> alle einschlägigen<br />

Grenzwerte der 39. BImSchV vom 02.08.2010 (BGBl. I S. 1065)<br />

eingehalten bzw. nur in dem von der Verordnung als zulässig vorgegebenen<br />

Rahmen überschritten.<br />

Ansprüche auf weitergehende Schutzmaßnahmen bestehen daher nicht.<br />

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