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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Im Weiteren weisen die Einwender darauf hin, die nördlich der Trasse verbleibenden<br />

Teilflächen der Flurstücke 97, 234 und 269 seien für sie nicht mehr<br />

erreichbar. Die vom Vorhabenträger in der Gegenäußerung vorgesehene Wegeführung<br />

über einen Wirtschaftsweg von der Holtfelder Str. scheide aus, da<br />

sich dieser Wirtschaftsweg in Privatbesitz (Eigentümer: Einwender B 9.25) befinde.<br />

Der Vorhabensträger greift diese Information auf; möglich wäre, im Zuge<br />

des noch folgenden Deckblattes den Weg als öffentlichen Erschließungsweg<br />

Waren also schon die vorhandenen Habitatstrukturen nicht ausreichend, als<br />

Grundlage einer stabilen Population zu dienen, muss unter Berücksichtigung<br />

der von der A 33 ausgehenden Beeinträchtigungen von einem Erlöschen der<br />

Population ausgegangen werden, wenn nicht spezifische Maßnahmen ergriffen<br />

werden.<br />

Die auf den Flurstücken 282, 234 und 269 vorgesehenen Maßnahmen M/E<br />

5.711 und M/E 6.708 dienen einerseits der Habitatoptimierung im Umfeld eines<br />

der nachgewiesenen Reviere. Andererseits wird hierüber die Grünbrücke am<br />

Eschweg in Richtung Süden in die umgebende Landschaft eingebunden und so<br />

einer Isolierung der nördlich und südlich der Trasse gelegenen Reviere begegnet.<br />

Zudem sollen zur Stabilisierung der Steinkauzpopulation neue Habitate südlich<br />

der A 33 entwickelt werden. Hier ist das Flurstück 77 der Einwender in der Flur<br />

45 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> im Umfang von 600 m 2 eingebunden.<br />

Die Aufwertung des Landschaftsraumes an der Neuen Hessel dient ebenso,<br />

wie gleichartige Maßnahmen im Illenbruch, dazu, der Steinkauzpopulation weitere<br />

Ausbreitungsmöglichkeiten in Richtung des Hauptverbreitungsgebietes der<br />

Art in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong> (Unterer Niederrhein und Münsterland) zu eröffnen.<br />

Die genannten Landschaftsräume sind insofern auch Trittsteine zum FFH-<br />

Gebiet „Ruthebach, Laibach, Loddenbach, Nordbruch“, wo bereits heute gute<br />

Habitatvoraussetzungen für die Ansiedlung von Steinkäuzen bestehen. Im Jahr<br />

2008 konnte dementsprechend am Ortsrand von Hörste ein weiteres Brutvorkommen<br />

festgestellt werden.<br />

Die Vernetzung von Brutvorkommen und geeigneten Habitatstrukturen ist zur<br />

langfristigen Sicherung der Steinkauzpopulation in diesem Landschaftsraum<br />

unumgänglich.<br />

Mit Deckblatt I ist vorgesehen, den derzeit privaten Wirtschaftsweg in einen<br />

öffentlichen Weg umzuwandeln. Der derzeitige Eigentümer, Einwender B 9.40,<br />

hat im Deckblattverfahren keine Einwendung erhoben. Die nördlich der A 33<br />

verbleibenden Teilflächen der Flurstücke 234, 269 und 97 sind daher für die<br />

Einwender nach wie vor über das öffentliche Wegenetz erreichbar.<br />

Hiervon zu trennen ist der Aspekt, dass die fraglichen Teilflächen bisher ohne<br />

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