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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen biogeographi-<br />

schen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen ungünstigen Erhaltungszustand auf<br />

(LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet als Nahrungsgast im Untersuchungsraum bei<br />

Patthorst vor. Ferner befinden sich Horststandorte 2005 südlich Gut Patthorst,<br />

bei Künsebeck östlich der L 782 und am Rand des NSG Nordbruch (Biologische<br />

Station Bielefeld/Gütersloh, Fax an den Vorhabenträger vom 09.06.2005 und E-<br />

Mail an den Vorhabenträger vom 12.01.2006).<br />

Die Gutachter des Vorhabenträgers kommen hier zu der folgenden Einschät-<br />

zung: Vor dem Hintergrund, dass die nachgewiesenen Horststandorte des Wes-<br />

penbussards immer > 600 m von der A 33-Trasse entfernt liegen (relevante<br />

Fluchtdistanz nach Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Insti-<br />

tut für Landschaftsökologie, April 2010 = 200 m) und lediglich eine temporäre<br />

Nutzung des Gebietes zur Nahrungssuche nicht ausgeschlossen werden kann,<br />

sind allenfalls bau- oder anlagenbedingte Verluste potenzieller Nahrungshabita-<br />

te und Zerschneidungswirkungen denkbar.<br />

Dementsprechend wurde das Vorkommen im Bereich Patthorst bereits im Plan-<br />

feststellungsabschnitt A 33/6 (DB II) berücksichtigt.<br />

Hinsichtlich der übrigen beiden Vorkommen sind folgende Wertungen zu treffen:<br />

In Bezug auf das Vorkommen bei Künsebeck werden zwar grundsätzlich geeig-<br />

nete Jagdhabitate in Form von teilweise mageren und feuchten Waldrandberei-<br />

chen mit einer kleinen Feuchtbrache durch die A 33-Trasse östlich der L 782<br />

und nördlich der K 25, außerhalb des geschlossenen Kiefernbestandes klein-<br />

räumig beansprucht. Den Gutachtern des Vorhabenträgers ist jedoch in der<br />

Einschätzung zu folgen, dass eine essenzielle Bedeutung für die Art aufgrund<br />

der geringen Ausdehnung und fehlender Nachweise hier, wie auch im betroffe-<br />

nen Teil des Tatenhauser Waldes trotz systematischer Brutvogelkartierungen<br />

zwischen 1999 und 2004 (Biologische Station Bielefeld/Gütersloh 1999; Ger-<br />

ken, B., Kobialka, H., Mertens, D. & Cassel, U., 2000: Ökologisches Fachgut-<br />

achten zum Gesamtwaldkomplex "Tatenhauser Wald" unter besonderer Be-<br />

rücksichtigung der FFH-Richtlinie. Gutachten im Auftrag der Stiftung für die Na-<br />

tur Ravensberg, Landschaft und Siedlung 2004) nicht ableitbar ist.<br />

Individuenverluste durch Kollision sowie relevante Entwertungen randlicher po-<br />

tenziell nutzbarer Nahrungshabitate sind aufgrund der planfestgestellten beid-<br />

seitigen 4 m hohen Immissionsschutzwände nicht zu erwarten, so dass das Tö-<br />

tungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG nicht eingreift.<br />

In Bezug auf das Vorkommen im Bereich Nordbruch/südlich Holtfeld werden<br />

entsprechend den Verhältnissen bei Künsebeck durch den Trassenverlauf im<br />

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