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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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entgegenstehen könnten, sind nicht ersichtlich. Die vorgesehenen und zu den<br />

Gewässerbenutzungen führenden Abwasseranlagen entsprechen den allge-<br />

mein anerkannten Regeln der Technik. Die einschlägigen Vorgaben der ATV-<br />

DVWK Arbeitsblätter sowie die Richtlinien für die Anlage von Straßen, Teil Ent-<br />

wässerung (RAS-Ew), werden bei Beachtung der Nebenbestimmungen ein-<br />

gehalten, die Vorgaben der §§ 57 Abs. 1 und 60 Abs. 1 WHG damit erfüllt.<br />

Das auf den Straßenoberflachen anfallende Niederschlagswasser wird über<br />

Mulden und Rohrleitungen gefasst und über Rückhaltebecken bzw. Rückhalte-<br />

gräben <strong>–</strong> soweit es nicht wie ein Teil des außerhalb der Fahrbahnflächen anfal-<br />

lenden Niederschlagswassers über Böschungen, Gräben oder Mulden zur Ver-<br />

sickerung gelangt <strong>–</strong> an insgesamt 39 Einleitungsstellen den als Vorfluter ge-<br />

nutzten Oberflächengewässern gedrosselt zugeführt. Mit Hilfe dieser Rückhal-<br />

tungen wird ein quantitativ schadloser Abfluss des Niederschlagswassers si-<br />

chergestellt, der rechnerisch nicht über den sog. natürlichen Landabfluss von<br />

etwa 5 l/s x ha hinausgeht. Eine Verschärfung des Abflussgeschehens in den<br />

Gewässern als Folge der Einleitungen, d. h. eine vorhabensbedingte Überlas-<br />

tung der Gewässer, kann mithin ausgeschlossen werden.<br />

Eine qualitative Beeinträchtigung der Gewässer ist ebenfalls nicht zu erwarten.<br />

Das Verkehrsaufkommen auf der A 33 erreicht mit bis zu 41.500 Kfz/24 h (Ver-<br />

kehrsprognose 2025) eine Größenordnung, bei der als Folge von Abspülungen<br />

von der Fahrbahn zwar mit erheblichen Belastungen des Niederschlagswassers<br />

vor allem durch Mineralöl-Kohlenwasserstoffe und schwermetallhaltige Staub-<br />

partikel zu rechnen ist. Sowohl nach den Regelungen des sog. „Trennerlasses“<br />

(Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren, RdErl.<br />

des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucher-<br />

schutz des Landes NRW vom 26.05.2004, SMBl. NRW 772), nach denen das<br />

Niederschlagswasser als stark verschmutzt im Sinne der dortigen Kategorie III<br />

einzustufen ist, als auch nach denen der RAS-Ew (vgl. dort Ziffer 7.1) sind Ein-<br />

leitungen nur nach einer vorherigen Abwasserbehandlung zulässig. Entspre-<br />

chende Behandlungen sind ausweislich der vorgelegten wassertechnischen Un-<br />

terlagen jedoch auch vorgesehen worden.<br />

Das gesamte von den Fahrbahnoberflächen abfließende und durch Abspülun-<br />

gen belastete Niederschlagswasser wird entweder in Regenklärbecken mit<br />

Tauchwand und nachgeschalteten Rückhaltebecken, die in den Wasserschutz-<br />

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