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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nen Immissionsschutzeinrichtungen haben sich gegenüber der Ursprungspla-<br />

nung wenig verändert und auch die Werte des überarbeiteten Verkehrsgutach-<br />

tens für den Prognosehorizont 2025 weichen von denjenigen des ausgelegten<br />

Gutachtens nicht wesentlich ab.<br />

Auch wenn mit diesen Karten keine parzellenscharfe Abgrenzung etwaiger An-<br />

sprüche nach der 16. BImSchV möglich ist, so lässt sich doch ablesen, dass<br />

dort, wo Immissionsschutzeinrichtungen vorgesehen sind, in einem Abstand<br />

von durchschnittlich etwa 75 m vom Fahrbahnrand die Lärmbelastung noch<br />

immer 59 dB(A) am Tag beträgt. Nachts gilt dies in ähnlicher Weise für eine<br />

Grenze von 54 dB(A). Bei freier Schallausbreitung ist in etwa 200 m Entfernung<br />

zum Fahrbahnrand der Immissionsgrenzwert für die Nacht im Außenbereich<br />

von 54 dB(A) erreicht, in etwa 500 m Entfernung derjenige für Wohngebiete (49<br />

dB(A)) <strong>–</strong> vgl. auch S. 120 des Protokolls der Generalerörterung.<br />

Hieraus wird deutlich, dass die vorhandenen Schutzeinrichtungen <strong>–</strong> wo vorge-<br />

sehen <strong>–</strong> eine deutliche Minderung der Immissionsbelastung auch für die Erho-<br />

lungsräume erbringen. Gleichwohl ist auch zu konstatieren, dass die Immissi-<br />

onsbelastung der Erholungsräume, ausgehend von der A 33, in einem relativ<br />

breiten Band deutlich wahrnehmbare Werte annimmt und insofern die Erho-<br />

lungseignung schmälert.<br />

Durch die aktiven Lärmschutzmaßnahmen und lärmwirksamen Überflughilfen<br />

gelingt es, bei rund 75 % der untersuchten Wohngebäude sogar die Immissi-<br />

onsgrenzwerte für die Nacht einzuhalten. Wie den Ergebnistabellen der lärm-<br />

technischen Berechnung für das Deckblatt I zu entnehmen ist, liegen die er-<br />

rechneten Immissionswerte von Tag und Nacht stets 5-6 dB(A) auseinander. Da<br />

die Grenzwerte von Tag und Nacht nach der 16. BImSchV jedoch 10 dB(A)<br />

auseinander liegen, bedeutet eine Einhaltung der Nachtgrenzwerte somit eine<br />

Unterschreitung der Taggrenzwerte um 4-5 dB(A), also in einer wahrnehmbaren<br />

Größenordnung.<br />

Insofern ist dadurch auch eine Entlastung des Außenwohnbereichs und damit<br />

des Außenerholungsbereichs der Wohngebäude mit Ausnahme von lediglich<br />

zwei Objekten erreicht worden. Dennoch soll nicht verkannt werden, dass mit<br />

der A 33 eine zusätzliche Emissionsquelle im Bereich Halle in die Nähe von<br />

Wohngebieten geführt wird und im Übrigen die im gesamten Planungsraum ver-<br />

tretene Streu- und Einzelbebauung im Außenbereich betroffen ist.<br />

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