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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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geworden. Für die landschaftspflegerischen Maßnahmen müsste die Drainage<br />

zerstört werden.<br />

Der Vorhabensträger ist dennoch nicht bereit, auf die Maßnahmen zu verzichten.<br />

Aus Gründen des Naturschutzes sei der große geschlossene Maßnahmenblock<br />

entlang der Neuen Hessel besonders wertvoll.<br />

Überführung Illenbruch<br />

Die Einwender zeigen sich mit der vom Vorhabensträger vorgesehenen Lösung<br />

einverstanden. Sie lehnen eine Umplanung ab, namentlich wegen des höheren<br />

Flächenverbrauchs.<br />

Der Vorhabensträger bekräftigt, bei der jetzt präsentierten Planung bleiben zu<br />

wollen, ergänzt um einen Ersatzweg südlich der A 33 zur Verbindung der Casumer<br />

Straße mit dem Illenbruch. Auch hierzu habe er bereits eine Planung<br />

vorgestellt, nunmehr warte er auf ein Votum der Stadt <strong>Borgholzhausen</strong>.<br />

Diese Konzeption sei in den Augen des Vorhabensträgers die insgesamt am<br />

wenigsten aufwendige Lösung. Wenn die Stadt die Überführung der Casumer<br />

Straße fordere <strong>–</strong> so eine Nachfrage der Einwender <strong>–</strong> müsse sie zeigen, dass<br />

auf diese Weise eine stimmigere Lösung erreicht werden könne.<br />

Änderung Grünbrücke<br />

Auf Fragen der Einwender stellt der Vorhabensträger die Änderungen am<br />

Grünbrückenkonzept nach dem derzeitigen Gesprächsstand mit den Landschaftsbehörden<br />

dar. Insbesondere von einer Verschiebung der Grünbrücke an<br />

der Holtfelder Straße nach Westen sind die Einwender direkt betroffen, da die<br />

Leitstrukturen die Verschiebung nachvollzögen. Eine Verbreiterung der Grünbrücke<br />

sei nicht vorgesehen, der Vorhabensträger hält eine Breite von 33 m für<br />

ausreichend.<br />

Zwischen der Überführung der Holtfelder Straße und der Grünbrücke würden<br />

die Lärmschutzeinrichtungen geschlossen, weshalb sich aus der Änderung des<br />

Grünbrückenkonzeptes keine lärmschutzrechtlichen Änderungen ergäben.<br />

gen werden zurückgewiesen.<br />

Die Überführung des Illenbruchs ist <strong>–</strong> entsprechend dem Votum der Einwender<br />

<strong>–</strong> Gegenstand der Planung.<br />

Die Verschiebung der Grünbrücke und damit die Inanspruchnahme weiterer<br />

Grundflächen der Einwender ist mit Deckblatt I Gegenstand der Planung geworden.<br />

Zu den Einzelheiten wird auf die obigen Äußerungen bzgl. des Flurstücks<br />

78 verwiesen.<br />

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