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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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nötig und daher essentiell ist. Männchen können auch viele Kilometer außer-<br />

halb der Kolonie leben und durch Paarung zur Reproduktion beitragen. Diese<br />

zu betrachten würde einen Aktionsraum von mind. 30 km erfordern. Daher ist<br />

dieses fachlich nicht geboten und es besteht fachlicher Konsens, dass die pri-<br />

märe Untersuchung sich auf Wochenstuben bzw. Weibchen konzentrieren<br />

kann, um zu aussagekräftigen Bewertungen zu kommen.<br />

Zur Vermeidung von Kollisionsgefahren werden die Flugwege mithilfe der plan-<br />

festgestellten Querungshilfen (BW 19, 20, 21, 23, 23a, 25, 27 und 28) aufrecht<br />

erhalten. Überdies erfolgt im Bereich relevanter Vorkommen der Bechsteinfle-<br />

dermaus eine vollständige Abschirmung der Autobahn mit 4 m hohen Irritati-<br />

onsschutzwänden bzw. Wall-Wand-Kombinationen. Nach alledem kann davon<br />

ausgegangen werden, dass das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG nicht erfüllt wird.<br />

Diesem Ergebnis können auch die Naturschutzverbände nicht mit ihrem Ein-<br />

wand entgegentreten, die 4 m hohen Irritationsschutzwände bzw. Wall-Wand-<br />

Kombinationen würden „als attraktive Strukturen erkannt und nach Nahrung ab-<br />

gesucht werden“, mithin ergebe sich für die Bechsteinfledermaus ein Gefahren-<br />

potential.<br />

Auch wenn es, wie bereits zuvor ausgeführt, Nachweise gibt, dass die<br />

Bechsteinfledermaus im Einzelfall aufgrund besonderer Umstände auch in un-<br />

mittelbarer Nähe von Autobahnen jagt, deuten die wissenschaftlichen Untersu-<br />

chungen darauf hin, dass auch die Bechsteinfledermaus den Straßenbereich<br />

wegen der Schallwirkungen für die Jagd dem Grunde nach meidet.<br />

Hinsichtlich der mit diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Schutz-<br />

wände bezweifeln die Naturschutzverbände im Übrigen grundsätzlich deren<br />

Wirksamkeit. Hinsichtlich der Begründung wird auf die Seite 64 der Stellung-<br />

nahme des Landesbüros der Naturschutzverbände vom 15.03.2010 verwiesen.<br />

Hierzu führen die Gutachter des Vorhabenträgers, FÖA Landschaftsplanung,<br />

nachvollziehbar und hinreichend begründet dar, dass die Maßnahmen fachlich<br />

geeignet sind und dem besten wissenschaftlichen Erkenntnisstand entspre-<br />

chen.<br />

Im diesen Zusammenhang ist zunächst auf das Merkblatt zur Anlage von Que-<br />

rungshilfen für Tiere und zur Vernetzung von Lebensräumen an Straßen (MAQ),<br />

FGSV, September 2008, zu verweisen. Dort ist in Bezug auf Schutzzäune für<br />

Fledermäuse ausgeführt: „Straßenparallele Leit- und Sperreinrichtungen sollen<br />

die Fledermäuse … zu den Querungshilfen leiten und gleichzeitig verhindern,<br />

dass Fledermäuse in den Straßenverkehr geraten“ (Seite 61). Insoweit besteht<br />

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