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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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arkeit gegenüber der sie umgebenden Landschaft sowie der Naturnähe, bezo-<br />

gen auf den Bachverlauf und den angrenzenden Bewuchs.<br />

Eine Besonderheit stellt der Landschaftsbereich zwischen dem Tatenhauser<br />

Wald und dem Siedlungsbereich von Halle dar (ÄRE 9). Er ist zwar kleinräumig<br />

strukturiert und enthält verschiedene Gehölzstrukturen, Wiesen und Brachen;<br />

jedoch liegt ein deutlicher Schwerpunkt auf Siedlungs- und Industrieflächen so-<br />

wie Äckern.<br />

Der ästhetische Eigenwert jedes Landschaftsraums bemisst sich nach den Kri-<br />

terien Vielfalt, Naturnähe, Eigenartserhalt und Ruhe/Geruchsarmut. Waldberei-<br />

chen kommt dabei sowohl hinsichtlich der Vielfalt als auch der Naturnähe eine<br />

relativ hohe Qualität zu. Gleiches gilt für die Auen der Bachläufe sowie diejeni-<br />

gen Offenlandbereiche, die in vielfältiger Weise von Vegetationsstrukturen be-<br />

lebt und nur mäßig von anthropogenen Einflüssen über die landwirtschaftliche<br />

Nutzung hinaus geprägt werden.<br />

Da sich das Kriterium der Eigenart an den Veränderungen der zurückliegenden<br />

etwa 50 Jahre bemisst, kann demgegenüber auch eine ausgeräumte Acker-<br />

landschaft von hohem Eigenartserhalt geprägt sein, wenn diese Art der Nutzung<br />

traditionell den Raum dominiert. Umgekehrt weist ein Landschaftsraum, der<br />

zwar noch immer reich gegliedert ist, dennoch einen hohen Verlust an Eigenart<br />

auf, wenn sich seine Struktur innerhalb der vergangenen Jahrzehnte z.B. durch<br />

die großflächige Umwandlung von ausgedehnten Waldflächen in landwirtschaft-<br />

liche Nutzflächen verändert hat.<br />

Ruhe und Geruchsarmut sind unmittelbar von Lage und Zahl der umgebenden<br />

Emissionsquellen, wie Straßen und gewerbliche Betriebe, Kläranlagen etc. ab-<br />

hängig.<br />

Zu den Einzelheiten, insbesondere in welcher Weise sich ÄRE voneinander ab-<br />

grenzen lassen und in ihrer Wertigkeit nach den o.g. Kriterien zur beurteilen<br />

sind, wird auf den LBP, dort die Kapitel 2.2 und 3.2.1.4 verwiesen.<br />

Zwölf abgrenzbare Raumeinheiten auf einer Streckenlänge des Planfeststel-<br />

lungsabschnitts von etwa zwölf Kilometern legen im Ergebnis eine insgesamt<br />

vielgestaltige Landschaft nahe, deren Erscheinungsbild in relativ kurzen Ab-<br />

ständen wechselt. Zudem sind die Raumeinheiten, die über eine gute Ausstat-<br />

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