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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Dieser Einwand kann nicht durchgreifen. Das BW 24 Unterführung Lönsweg hat<br />

lichte Maße von 3,5 m x 7 m. Die Zweifel des BUND sind unbegründet, da die<br />

maßgeblichen Orientierungswerte in funktionaler Hinsicht (wirksames lichtes<br />

Querprofil) eingehalten sind und die Annahme vergleichbarer Bauwerke vom<br />

Vorhabenträger beispielhaft belegt werden konnte. Flugrouten von Fledermäu-<br />

sen bzw. die Durchlässigkeit in diesem Raum wird weiterhin durch ein zweites,<br />

nur 50 m weiter nördlich vorgesehene Bauwerk aufrecht erhalten (BW 25 Unter-<br />

führung Loddenbach; LW 15m, LH 4,5m). Insoweit kann der Einwand, das BW<br />

23a (Grünbrücke) mit der nutzbaren Breite von 20 m sei weder von der Dimen-<br />

sionierung noch von der Lage ausreichend, nicht nachvollzogen werden. Die<br />

Maßnahmen erfüllen wissenschaftlich begründete Anforderungen (vgl. auch<br />

Kerth, G., Melber, M. (2009): Species-specific barrier effects of a motorway on<br />

the habitat use of two endangered bat species that differ in foraging ecology<br />

and wing morphology. Biological Conservation. Volume 142, Issue 2, February<br />

2009, Pages 270-279).<br />

Wie bereits in Kapitel B 6.3.1.6 dieses Beschlusses ausgeführt, kommt auch<br />

das LANUV in Bezug auf das Fledermausgutachten der Naturschutzverbände<br />

zu dem Ergebnis: „Diese beiden Ergebnisse (aus Horchbox sowie Detektorbe-<br />

gehung, Anm. des Verfassers) werden vom Gutachter nicht einzeln interpretiert:<br />

hier wird das Ergebnis der Horchbox auf die Artennachweise übertragen und<br />

aus dieser methodisch nicht zulässigen Argumentation heraus ein Quartier (der<br />

Bechsteinfledermaus) vermutet sowie Eignung und Lage der geplanten Que-<br />

rungsbauwerke in Frage gestellt. Die Untersuchungsergebnisse des BUND-<br />

Gutachtens sind eine Ergänzung der bisherigen Erkenntnisse und unterstützen<br />

die hohe Bedeutung des Waldgebietes für Fledermäuse. Durch die geplanten<br />

Vermeidungsmaßnahmen an dieser Örtlichkeit wird dem bereits Rechnung ge-<br />

tragen. Insofern sind die Zweifel des BUND unbegründet. Auch fachlich lassen<br />

sie sich entkräften, es gibt durchaus Belege für die Funktionsfähigkeit derartiger<br />

Querungshilfen (BW 24: 3,5m x 7m; BW 23: nutzbare Breite 20m). Der BUND<br />

hat das Bauwerk 25 (Unterführung Loddenbach LW 15m, LH 4,5m) in nur 50m<br />

Entfernung in nördlicher Richtung nicht angeführt. Alle Bauwerke zusammen<br />

können in Kombination mit entsprechenden Leiteinrichtungen eine Durchlässig-<br />

keit breiträumig anbieten“ (Stellungnahme gegenüber dem Ministerium für Kli-<br />

maschutz, Umwelt, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW vom<br />

24.11.2010, Seiten 5 und 6).<br />

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