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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ter Stoffeinträge in Natura-2000-Gebiete“ des Landesumweltamtes Branden-<br />

burg von November 2008 vorgenommen, erteilt das Bundesverwaltungsgericht<br />

jedoch eine Absage. „Naturschutzfachliche Gesichtspunkte, auf die sich eine Ir-<br />

relevanzschwelle von 10 % der CL stützen ließe, sind indessen weder in der<br />

Brandenburger Vollzugshilfe genannt noch sonst ersichtlich.“ Es fehle bisher an<br />

jeglichem Begründungsansatz, der Zusatzbelastungen in einer Größenordnung<br />

von bis zu 10 % der CL als eine im Hinblick auf ihre Wirkungen zu vernachläs-<br />

sigende Bagatelle erscheinen ließe.<br />

Demgegenüber hält das Bundesverwaltungsgericht jedenfalls bei Fallgestaltun-<br />

gen, in denen die Vorbelastung die CL um mehr als das Doppelte übersteigt,<br />

eine Irrelevanzschwelle von 3 % des jeweiligen CL-Wertes gerechtfertigt durch<br />

den Bagatellvorbehalt, unter dem jede Unverträglichkeit mit den Erhaltungszie-<br />

len eines FFH-Gebiets stehe. „Danach besteht mittlerweile ein fachwissen-<br />

schaftlicher Konsens darüber, dass Zusatzbelastungen von nicht mehr als 3 %<br />

des CL außerstande sind, signifikante Veränderungen des Ist-Zustandes auszu-<br />

lösen oder die Wiederherstellung eines günstigen Zustandes signifikant einzu-<br />

schränken. Gemessen an der habitatrechtlichen Zielsetzung, einen günstigen<br />

Erhaltungszustand zu erhalten oder wiederherzustellen, erweisen sich damit<br />

vorhabenbedingte Zusatzbelastungen bis zu dieser Schwelle unabhängig vom<br />

Umfang der betroffenen Fläche als Bagatelle, die die Verträglichkeit des Vorha-<br />

bens nicht in Frage stellt. Dies trifft jedenfalls dann zu, wenn schon die Vorbe-<br />

lastung den CL um mehr als das Doppelte übersteigt.“ (zu all dem Urteil vom<br />

14.04.2010, a.a.O., juris Rn. 92 ff.).<br />

Methodik der FFH-Verträglichkeitsprüfung (Deckblatt II)<br />

Das als Ergänzung zur FFH-Verträglichkeitsprüfung vorgelegte Gutachten „Be-<br />

einträchtigung von Lebensraumtypen im FFH-Gebiet durch Stickstoffeinträge“<br />

vom 21.02.2010 (Unterlage 12.5.3.1 des Deckblattes II) verfolgt das Konzept<br />

der CL und übernimmt die in der Fachwelt benannte Definition, wonach CL den-<br />

jenigen Schwellenwert für Depositionsraten repräsentieren, unterhalb derer<br />

nach heutigem Erkenntnisstand langfristig keine negativen Effekte für die Funk-<br />

tion und Struktur der Ökosysteme zu befürchten sind. Oberhalb dieser Werte<br />

werden dementsprechend langfristig negative Veränderungen der Ökosysteme<br />

nicht ausgeschlossen.<br />

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