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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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efindet sich am nordöstlichen Rand des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald, im<br />

Bereich der Laibachquerungen ein Waldbestand (LRT 9110) mit einzelnen po-<br />

tenziellen Quartierbäumen. Hier können aber Beeinträchtigung ausgeschlossen<br />

werden, weil der Bereich, der von der Bechsteinfledermaus bislang alle Wo-<br />

chenstubenquartiere gewählt wurde, von der Trasse weit entfernt liegt.<br />

Ebenso vermag ich keine Beeinträchtigungen von Jagdgebieten zu erkennen,<br />

da anlagebedingte und baubedingte Wirkungen auf die Jagdgebiete der<br />

Bechsteinfledermaus im FFH-Gebiet überwiegend vermieden werden. Die Aus-<br />

führungen der Gutachter des Vorhabenträgers, der Verlust an potenzieller<br />

Jagdhabitat-Fläche sei als kleinflächig zu bezeichnen gemessen am individuel-<br />

len Jagdhabitat einer Bechsteinfledermaus, ist nachvollziehbar.<br />

Auch die durch das Vorhaben bedingten Zerschneidungen bzw. Barrierewirkun-<br />

gen durch die Querung von Flugwegen können nicht als erhebliche Beeinträch-<br />

tigung gewertet werden. Dies gilt im Besonderen unter Berücksichtigung der mit<br />

diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegten Querungshilfen (Loddenbach:<br />

BW 25, Ruthebach: BW 23 und Laibach: BW 19 und BW 20).<br />

Baubedingte Wirkungen durch die Baufeldräumung (Einschlag von Bäumen im<br />

Baufeld) sind schon insoweit sehr begrenzt, da hier nur auf einer kleinen Teilflä-<br />

che das FFH-Gebiet überhaupt direkt angeschnitten wird (lediglich auf einer<br />

Länge von 285 m im Nordostbereich). Überdies werden Individuenverluste<br />

durch die bauvorbereitende Inspektion und die Wahl eines unbedenklichen Zeit-<br />

fensters für den Eingriff vermieden (Nebenbestimmungen A 7.5.2 sowie A 7.5.5<br />

<strong>–</strong> 7.5.7).<br />

Auch betriebsbedingte Wirkprozesse in Form von Lärm und Licht stellen keine<br />

erhebliche Beeinträchtigung dar. Insbesondere ist hier von den Gutachtern des<br />

Vorhabenträgers im Ergebnis nachvollziehbar dargelegt worden, dass die Ent-<br />

wertung der Jagdgebiete durch betriebsbedingte Beeinträchtigungen in Bezug<br />

auf die ganze Größe des Aktionsraumes als gering zu bezeichnen ist, da die<br />

hier relevanten Habitate am Rande des Koloniezentrums der Bechsteinfleder-<br />

maus liegen und nur nachrangig genutzt werden.<br />

Letztendlich ist für die Bechsteinfledermaus auch kein erhöhte Kollisionsrisiko<br />

durch das Vorhaben zu erkennen, da die bestehenden Flugwege durch die ge-<br />

planten Querungshilfen (BW 19, 20, 23, 23a und 25) aufrecht erhalten werden.<br />

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