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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Überdies wird der Einschätzung der Gutachter gefolgt, dass die Funktionalität<br />

der Fortpflanzungs- und Ruhestätte erhalten bleibt, da im unmittelbaren räumli-<br />

chen Zusammenhang hinreichend Ausweichquartiere bestehen. Diese existie-<br />

ren aufgrund der vorhandenen höhlenreichen Altbaumstrukturen im nahen und<br />

mit Blick auf den sehr großen Aktionsraum der Art von über 10 km im weiteren<br />

Umfeld.<br />

Vorsorglich wird mit diesem Planfeststellungsbeschluss aber festgelegt, dass<br />

als CEF-Maßnahmen Fledermauskästen in 3 Gruppen á 10 Kästen unterschied-<br />

licher Bauart aufzuhängen sind.<br />

Insoweit wird das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1<br />

Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht eintreten.<br />

Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

den Kleinen Abendsegler beim Waldrand bei Hof Birkmann festgelegten Maß-<br />

nahmen (Anbringen von Fledermauskästen unterschiedlichster Bauart im nahen<br />

Umfeld zum Quartier bzw. in angrenzenden Waldflächen) bestimmte Prognose-<br />

unsicherheiten bestehen, habe ich im Rahmen eines Risikomanagements für<br />

den Kleinen Abendsegler im Waldrand bei Hof Birkmann ein umfassendes Mo-<br />

nitoring festgelegt. Die Einzelheiten werden in diesem Kapitel unter der Über-<br />

schrift „Monitoring Fledermäuse für die Arten Bechsteinfledermaus (Casum und<br />

Tatenhauser Wald), Braunes Langohr (Hof Birkmann) und Kleiner Abendsegler<br />

(Waldrand bei Hof Birkmann)“ ausgeführt.<br />

Auch die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> kommt ab-<br />

schließend zu folgendem Ergebnis: „Wesentliche Erkenntnisse der ergänzen-<br />

den Erfassungen zur Artengruppe der Fledermäuse (FÖA 2010) waren Nach-<br />

weise zweier Wochenstubenkolonien der Bechsteinfledermaus in den Berei-<br />

chen Casum und Clever Bruch und Nachweise von Quartieren des Braunen<br />

Langohrs und des Kleinen Abendseglers jeweils im Bereich der ehemaligen<br />

Hofstelle Birkmann. Auf Grundlage der neuen Erkenntnisse zu den o.g. Vor-<br />

kommen wurde in Abstimmung mit Vorhabensträger und dem Gutachter und<br />

unter Einbeziehung des LANUV ein Maßnahmenkonzept entwickelt, dass nach<br />

Auffassung der höheren Landschaftsbehörde geeignet ist, um ein Eintreten der<br />

Verbotstatbestände des § 44 Abs.1 mit hoher Prognosewahrscheinlichkeit aus-<br />

zuschließen. Verbleibende Prognoseunsicherheiten werden durch ein artbezo-<br />

genes, vorhaben - begleitendes Monitoring und einem damit verbundenen<br />

Nachbesserungsvorbehalt berücksichtigt“ (Stellungnahme vom 02.05.2011, Sei-<br />

te 10).<br />

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