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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Flurstücke 258, 192 und 191<br />

Der Vorhabensträger erläutert, auf die vorgesehene naturnahe Gestaltung der<br />

Neuen Hessel nicht verzichten zu wollen. Es sei mit den Landschaftsbehörden<br />

und auch mit Vertretern der Landwirtschaft abgestimmt, landschaftspflegerische<br />

Maßnahmen entlang der Gewässer vorzusehen.<br />

Die Einwender befürchten <strong>–</strong> abgesehen davon, dass es sich bei dem Flurstück<br />

258 um eine der wichtigsten Hofesflächen handele <strong>–</strong> dass die Pflege des Gewässers<br />

unmöglich werde und zudem die Drainage Schaden nehmen könnte.<br />

Um die Pflege des Gewässers zu gewährleisten, wird der Vorhabensträger die<br />

Gehölpflanzung nur wechselnd einseitig vornehmen. In dem Zusammenhang<br />

werde auch geprüft, ob die Drainagen bei der Platzierung der Gehölze hinreichend<br />

berücksichtigt werden könnten. Er weist aber darauf hin, dass gleichlautende<br />

Forderungen von allen Anliegern erhoben worden seien. Im Übrigen sei<br />

er bemüht, vorhandene Drainagerohre im Bereich der Anpflanzungen durch<br />

dichte Rohre zu ersetzen.<br />

Die Einwender entgegnen, Bäume wüchsen und mit ihnen das Wurzelwerk, so<br />

dass sich Drainagerohre manchmal erst im Verlauf von Jahren zusetzten. Im<br />

Übrigen sähen sie Ertragseinbußen durch Schattenwurf etc. und forderten hierfür<br />

eine Entschädigung. Der Vorhabensträger verweist insoweit auf die Entschädigungsverhandlungen.<br />

Auf die Nachfrage der Einwender, wer im Falle einer mangelhaften Ausführung<br />

aller Arbeiten an den Drainagen hafte, sieht sich der Vorhabensträger diesbezüglich<br />

in der Pflicht.<br />

Die Einwender merken im Weiteren an, die Flurstücke 191 und 192 seien Bachflurstücke<br />

und würden dennoch komplett überplant. Im Bachlauf selbst seien<br />

aber wohl kaum Bepflanzungen möglich. Der Vorhabensträger entgegnet, die<br />

Flurstücke umfassten in der Tat den Bach und Uferböschungen. Wenn auch die<br />

Bepflanzung sicher nur auf den Böschungen vorgenommen werde, gehe es ja<br />

um Renaturierungsmaßnahmen des Bachlaufs. Insofern müsse auch der Gewässeranteil<br />

der Flurstücke beansprucht werden.<br />

Die Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen. Bei der Maßnahme E<br />

10.705 handelt es sich zwar nicht um eine streng ortsgebundene Maßnahme<br />

des Artenschutzes; dennoch ist sie an dieser Stelle sinnvoll und unverzichtbar.<br />

Sie erlangt Bedeutung als Verbundachse zwischen dem Ostmünsterland und<br />

dem Teutoburger Wald.<br />

Insoweit ist zu bedenken, dass die A 33 das bestehende Biotopverbundsystem<br />

durchschneidet und beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund ist es notwendiger<br />

Bestandteil des landschaftspflegerischen Kompensationskonzeptes, Strukturen<br />

anzulegen, die neue Verbindungen schaffen oder bestehende aufwerten.<br />

Bachläufe sind als lineare Strukturen grds. zur Vernetzung geeignet. Im Falle<br />

der Neuen Hessel tritt zudem hinzu, dass sie in ihrem Verlauf mit einem großzügig<br />

dimensionierten Brückenbauwerk im Zuge der A 33 überspannt wird und<br />

in der Bachaue zudem eine Grünbrücke vorgesehen ist. Nordöstlich von<br />

Schloss Holtfeld jedoch ist die Vegetation entlang des Bachlaufs lückenhaft so<br />

dass die vorgesehene Maßnahme hier geeignet ist, die auf die Querungsmöglichkeiten<br />

zulaufende Vernetzung zu stärken. Sie ist insofern auch erforderlich,<br />

da eine andere, gleich geeignete Stelle mit ggf. geringerer Betroffenheit anderer<br />

Grundeigentümer nicht ersichtlich ist.<br />

Im Übrigen wird den Belangen des Einwenders mit den Zusagen des Vorhabenträgers<br />

(Drainagen, wechselseitige Bepflanzung), an die dieser über Nebenbestimmung<br />

A 7.1 gebunden ist, hinreichend Rechnung getragen.<br />

Eine Differenzierung ist nicht erforderlich.<br />

Die Liegenschaftskarte (ALK) des Liegenschaftskatasters NRW zeigt auf, dass<br />

beide Flurstücke sowohl Anteile des Bachlaufs selbst als auch der Ufer umfassen.<br />

Neben der Gestaltung des Uferrandes ist es auch ein Ziel der Maßnahme, dem<br />

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