07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

teiligung von FÖA Landschaftsplanung über ein Anschreiben an die Ein-<br />

wenderin vom 23.06.2010 mit den entsprechenden Informationen nachge-<br />

kommen.<br />

� Der Forderung des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes Gütersloh aus der<br />

Generalerörterung, dass der Verband bei den nach der Generalerörterung<br />

anstehenden Anpassungen des Landschaftspflegerischen Begleitplans als<br />

landwirtschaftlicher Berufsstand mit einbezogen wird (Seite 640 des Wort-<br />

protokolls der Generalerörterung) bin ich nachgekommen. Neben der übli-<br />

chen Beteiligung der Landwirtschaftskammer NRW habe ich auch den<br />

Landwirtschaftlichen Kreisverband Gütersloh in das Verfahren zu den bei-<br />

den Deckblättern I (Februar 2010) und II (Juni 2010) einbezogen und Gele-<br />

genheit zur Stellungnahme gegeben.<br />

� Der Antrag, „die Notwendigkeit der A 33 unter Berücksichtigung der Bevöl-<br />

kerungszahlen in Deutschland und der Energiekostenentwicklung bis zum<br />

Jahre 2050“ zu überprüfen (Seite 650, 656 des Wortprotokolls der General-<br />

erörterung) wird zurückgewiesen. Zur grundsätzlichen Planrechtfertigung ist<br />

hier das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum mittleren A 33-Abschnitt<br />

6 heranzuziehen. Denn dort wird ausgeführt: „Die Planrechtfertigung für das<br />

Vorhaben ist gegeben. Die A 33 ist im Bedarfsplan für die Bundesfernstra-<br />

ßen als vordringlicher Bedarf ausgewiesen. Für eine Überschreitung der ge-<br />

setzgeberischen Ermessensgrenzen ist nichts ersichtlich. Die drei Ziele des<br />

Vorhabens, nämlich die Schaffung einer großräumigen Verbindung zwi-<br />

schen den Wirtschaftsräumen in Nordwestdeutschland und den Niederlan-<br />

den einerseits und denen in Süd- und Ostdeutschland andererseits, ferner<br />

der Bau einer Autobahnverbindung zwischen den Oberzentren Bielefeld und<br />

Osnabrück sowie die Entlastung der Siedlungsbereiche entlang der B 68<br />

vom Durchgangsverkehr, sind - gemessen an den Zielsetzungen des Bun-<br />

desfernstraßengesetzes - vernünftigerweise geboten“ (BVerwG, Urteil vom<br />

12. August 2009, 9 A 64.07, juris Rn. 33). Hinsichtlich der näheren Begrün-<br />

dung wird auf Kapitel B 6.1 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

� Bei der Forderung, auf dem hier planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33<br />

eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h festzusetzen (Seite 656 des<br />

Wortprotokolls der Generalerörterung), handelt es sich um eine straßenver-<br />

kehrsbehördliche Maßnahme, die nicht von der Planfeststellungsbehörde er-<br />

lassen werden kann.<br />

74

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!