07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vorhabensträger, seien sie dauerhaft dem Naturschutz gewidmet.<br />

Flurstück 24<br />

Der südöstliche Teil dieses Flurstücks wird derzeit ackerbaulich genutzt, der<br />

andere Flächenteil ist an einen Modellflugverein verpachtet.<br />

Nach Kenntnis des Einwenders verfügt der Verein über eine unbefristete Genehmigung<br />

zum Betrieb des Platzes auf diesem Gelände. Dies sei insofern für<br />

ihn interessant, als geeignete Gelände zum Betrieb eines Modellflugplatzes nur<br />

schwierig zu finden seien und insofern der Betrieb auf seiner Fläche eine dauerhafte<br />

Pachteinnahme darstelle. Er wolle jedenfalls dieses Flurstück nicht verlieren.<br />

Der Einwender schlägt vor, Maßnahmen nicht dergestalt vorzunehmen, dass<br />

die begradigte Neue Hessel renaturiert, sondern vielmehr der verlassene Bachlauf<br />

der Alten Hessel am Südrand u.a. seines Flurstücks hierfür genutzt werde.<br />

Für diesen Zweck sei er bereit, die benötigten Flächen zur Verfügung zu stellen.<br />

Darüber hinaus sei es für ihn vorstellbar, den Acker in extensives Grünland<br />

zu überführen sowie entlang der weiterhin begradigten Neuen Hessel eine<br />

Baumreihe zu pflanzen. Zum Flurstück müsse eine geeignete Zufahrt angelegt<br />

werden.<br />

Der Vorhabensträger führt aus, die Nutzung der Fläche sei Bestandteil der<br />

Schaffung eines ausgedehnten Gesamtkomplexes ökologischer Aufwertung<br />

derzeitig landwirtschaftlich genutzter Flächen. Der Modellflugplatz jedenfalls<br />

störe und entwerte das zugrunde liegende Konzept nachhaltig.<br />

Die Durchführung landschaftspflegerischer Maßnahmen führe nicht zwingend<br />

dazu, dass dem Einwender das Flurstück verloren gehe. Er könne das Eigentum<br />

behalten und eine Abwertungsentschädigung bekommen. Der Vorhabensträger<br />

führt weiter aus, denkbare Modifikationen in dem vom Einwender beschriebenen<br />

Sinne einschließlich der Nutzungsmöglichkeiten des Bachlaufs der<br />

Alten Hessel werde er prüfen. Im Weiteren werde berücksichtigt, dass das Flurstück<br />

eine geeignete Zufahrt behält.<br />

Zur Verpachtung an den Modellflugverein ergänzt der Vorhabensträger, hierfür<br />

erhalte der Einwender eine Pachtaufhebungsentschädigung. Der Verfahrensbevollmächtigte<br />

des Einwenders bekräftigt nochmals, dass hier wegen der Be-<br />

Eine Inanspruchnahme des Flurstücks ist mit Deckblatt I nicht mehr vorgesehen.<br />

Die Inhalte der Diskussion sind damit gegenstandslos geworden.<br />

962

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!