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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ist damit Genüge getan.<br />

Maßnahme M/E 8.901<br />

Im Deckblattverfahren I wenden sich die Einwender gegen die Maßnahme M/E<br />

8.901 auf ihrem Flurstück 264 in der Flur 6 der Gemarkung Künsebeck. Diese<br />

bedeute den Verlust hofnaher Flächen. Zudem sei die Zuständigkeit für die<br />

Unterhaltungspflege ungeklärt.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Im Bereich Künsebeck ist nach den artenschutzrechtlichen Feststellungen mit<br />

dem Verlust eines Rebhuhnbrutplatzes zu rechnen, da die Trasse der A 33<br />

relativ zentral durch den Nachweisbereich verläuft. Geeignete Ausweichhabitate<br />

stünden nördlich der Trasse zur Verfügung, sind aber bereits durch ein anderes<br />

Brutpaar besetzt. Südlich der Autobahn sind daher Maßnahmen zu ergreifen,<br />

die Habitateignung der Landschaft aufzuwerten und insoweit ein Ausweichhabitat<br />

zu schaffen.<br />

Die Unterhaltungspflege richtet sich im Wesentlich danach, ob die benötigten<br />

Flächen im Eigentum der Einwender verbleiben oder aber auf Antrag vom<br />

Vorhabenträger übernommen werden. Insofern ist eine Entscheidung im Planfeststellungsverfahren<br />

nicht möglich.<br />

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