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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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tergrundbelastung angesetzt werden können. Die Station Bielefeld-Ost hinge-<br />

gen sei eine innerstädtische Station, die den Einflüssen insbesondere der<br />

Hauptverkehrsstraßen ausgesetzt sei, was den Verhältnissen im Untersu-<br />

chungsraum bzgl. der Hintergrundbelastung (da die Hauptverkehrsstraßen hier<br />

über die Ermittlung der Zusatzbelastung in die maßgebliche Gesamtbelastung<br />

eingestellt worden sind) ebenfalls nicht gerecht werde. Die Station Soest-Ost<br />

liegt, wie bereits zuvor ausgeführt, im ländlichen Gebiet, wird aber als stadtnahe<br />

Station charakterisiert. Die im Gutachten verwandten Werte für die Hintergrund-<br />

belastung wurden daher zwischen den Messdaten der genannten ländlichen<br />

und städtischen Stationen liegend angesetzt.<br />

Dieser Ansatz, die Werte der Stationen Eggegebirge und Solling nicht unverän-<br />

dert zu übernehmen, sondern nach oben zu korrigieren, weil andernfalls die vor-<br />

handene Verkehrsbelastung (abseits der in die Zusatzbelastung eingerechneten<br />

Hauptverkehrsstraßen) oder auch die Emissionen aus der Wohnbebauung aus-<br />

geblendet würden, ist nachvollziehbar und sachgerecht. Umgekehrt können<br />

auch die Werte der Messstation Bielefeld-Ost nicht in voller Höhe für die Hinter-<br />

grundbelastung des Planungsraumes angesetzt werden, weil es sich bei dieser<br />

Station eindeutig um eine innerstädtische, verkehrsbelastete Station handelt.<br />

Die Station liegt nicht in den ländlichen Randbezirken der Großstadt Bielefeld,<br />

sondern im unmittelbaren Umfeld des Stadtkerns mit den Merkmalen geschlos-<br />

sene Bebauung, wenig Freiflächen, dichtes Netz viel befahrener (Haupt-<br />

)Verkehrsstraßen.<br />

Auch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW ist der<br />

Auffassung, dass die Hintergrundbelastung fehlerfrei ermittelt wurde. In seiner<br />

Stellungnahme in diesem Planfeststellungsverfahren vom 03.09.2008 führt das<br />

Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW zu der Hintergrund-<br />

belastung aus: „Für die Ermittlung der Hintergrundbelastung haben die Aussa-<br />

gen des Herrn Wacker aus dem vorherigen Erörterungstermin weiterhin Be-<br />

stand“ (Seite 2). Diese Aussage bezieht sich auf die Stellungnahme des Lan-<br />

desamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW im Erörterungstermin<br />

des Planfeststellungsverfahrens zum A 33-Abschnitt 6 in Steinhagen. Dort<br />

kommt <strong>–</strong> und dies gilt damit auch für dieses Verfahren <strong>–</strong> das Landesamt für Na-<br />

tur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW hinsichtlich der Hintergrundbelastung<br />

zu folgendem Ergebnis: „Ein weiterer Punkt ist die Beurteilung der Hintergrund-<br />

belastung. Zur Beurteilung der Hintergrundbelastung für das Untersuchungsge-<br />

biet werden vom Gutachter Messdaten des Landesumweltamtes an den Mess-<br />

orten Bielefeld-Ost und Eggegebirge sowie Daten des niedersächsischen Lan-<br />

desamtes für Ökologie herangezogen. Die Messdaten aus Niedersachsen kön-<br />

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