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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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ULR und <strong>–</strong> damit korrespondierend <strong>–</strong> bei den Schutzgütern Arten- und Biotop-<br />

schutz sowie Landschaftsbild Vorteile auf.<br />

Bebaute Umwelt<br />

Die grundsätzliche Vorgehensweise der entsprechenden Untersuchung und ihre<br />

Unterschiede und Fortentwicklungen gegenüber der UVS von 1993 sind in Ka-<br />

pitel B 7.1.1.2 dieses Planfeststellungsbeschlusses beschrieben.<br />

In der Bauleitplanung der Städte Halle und <strong>Borgholzhausen</strong> reichen geschlos-<br />

sene Siedlungsflächen nur vereinzelt in den jeweiligen Untersuchungskorridor<br />

der Trassen hinein. Dies sind entlang der V 16/K 1 die südlichen Ausläufer der<br />

Siedlung Am Forst, entlang der V 11 der südliche Rand Hörstes sowie ein gro-<br />

ßer Teil der Siedlung Bokel.<br />

Losgelöst von der Bauleitplanung finden sich zudem im Außenbereich Halles<br />

und <strong>Borgholzhausen</strong>s unter siedlungskulturell-gestalterischen Aspekten z.T.<br />

sehr dichte, bauernschaftliche Siedlungsstrukturen in einem guten Erhaltungs-<br />

zustand, die überwiegend auf eine lange Siedlungstradition zurückblicken kön-<br />

nen. So ist eine Vielzahl von Gebäuden im Außenbereich zu erkennen, die<br />

schon in einer Kartendarstellung aus dem Jahr 1895 verzeichnet sind und sich<br />

bis heute erhalten haben.<br />

In bemerkenswerte Dichte treten historisch bedeutsame und gut erhaltene Ge-<br />

höfte als Höfegruppen südlich und südwestlich von Hörste sowie südlich und<br />

östlich von Bokel auf. Bokel seinerseits existierte als Siedlungsschwerpunkt<br />

1895 ebenso wenig, wie die heute funktional dominierenden Wohngebiete<br />

Hörstes. Die Siedlungsrandlage ist insofern älter als die heutigen Siedlungen<br />

selbst und mit diesen durch starke städtebaulich-funktionale Bezüge verbunden.<br />

Soweit also die planungsrechtlich abgesicherten Ortsteile Bokel und Hörste und<br />

die sie umgebenden historischen Siedlungsstrukturen in den Blick genommen<br />

werden müssen, werden sie von der Trasse der V 11 massiv beeinträchtigt.<br />

Die Variante trifft hier nicht auf einen planungsrechtlich für eine Autobahn vor-<br />

bereiteten Raum; sie durchschneidet daher einen städtebaulichen Riegel mittle-<br />

rer und hoher Empfindlichkeit und führt zu einer Unterbrechung funktionaler Be-<br />

züge sowie des aus siedlungskultureller Sicht vorhandenen Zusammenhangs.<br />

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