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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Steinplatten gefunden wurden, so dass dieser Bereich aus Sicht der Einwender<br />

historisch bedeutsam sein könnte. Darauf sollte im Rahmen der Bauausführung<br />

Rücksicht genommen werden.<br />

Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Archäologie, Amt für Bodendenkmalpflege beteiligt, von dem keinerlei Hinweise<br />

auf ein bedeutsames Bodendenkmal in diesem Bereich gegeben wurden. Mit<br />

den Nebenbestimmungen A 7.11.1 und 7.11.2 ist den Belangen des Bodendenkmalschutzes<br />

auch hinsichtlich etwaiger Zufallsfunde während der Bauarbeiten<br />

Genüge getan.<br />

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