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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Soweit die Stadt fordert, landschaftspflegerische Maßnahmen aus dem Land-<br />

schaftsraum südlich Künsebeck hinaus zu verlegen, in dem die Stadt ein Ge-<br />

werbegebiet bzw. den Bau einer innerörtlichen Entlastungsstraße plant, kann<br />

dem in diesem Planfeststellungsbeschluss nicht Rechnung getragen werden,<br />

weil diese Maßnahmen Bestandteil des Maßnahmenkonzeptes für den A 33-<br />

Abschnitt 6 sind. Für die einzige im fraglichen Raum vorgesehene Arten-<br />

schutzmaßnahme, die diesem Planfeststellungsverfahren zugeordnet ist, ist in<br />

Kapitel B 6.3.3.4 dieses Beschlusses die Möglichkeit eröffnet, sie auf ein von<br />

der Stadt angebotenes Grundstück außerhalb der Planungsgrenzen des Ge-<br />

werbegebiets zu verschieben.<br />

Die Stadt Halle hat verschiedene Forderungen bzgl. der Arbeiten am gemeindli-<br />

chen Wegenetz erhoben, denen der Vorhabenträger nicht entsprochen hat.<br />

So fordert die Stadt, der Vorhabenträger solle nicht nur die Kosten der Errich-<br />

tung und Unterhaltung, sondern auch die Verkehrssicherungspflicht für die beim<br />

Bau von Brückenbauwerken erforderlichen Umfahrungsstrecken übernehmen.<br />

Einer Entscheidung hierzu bedarf es nicht, es gelten die gesetzlichen Regelun-<br />

gen.<br />

Im Weiteren fordert die Stadt, die Pappelstraße in einer Breite von 5,50 m für<br />

den Begegnungsverkehr LKW/LKW auszubauen und mit einem Geh-/Radweg<br />

auszustatten.<br />

Diese Forderungen können keine Berücksichtigung finden. Mit einer vorgese-<br />

henen Fahrbahnbreite von 4,75 m und einer Kronenbreite <strong>–</strong> einschließlich Ban-<br />

kette <strong>–</strong> von 6,25 m entspricht die Planung den in den „Richtlinien für den ländli-<br />

chen Wegebau“ <strong>–</strong> Arbeitsblatt DWA-A 904 der Deutschen Vereinigung für Was-<br />

serwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. genannten Mindestmaßen eines zwei-<br />

streifigen Verbindungsweges. Im Übrigen gehen die Richtlinien davon aus, dass<br />

Kronenbreiten von bereits 5,50 m ausreichend sind für den Begegnungsverkehr<br />

LKW/LKW bei verminderter Geschwindigkeit. Die Notwendigkeit eines Rad-<br />

/Gehweges <strong>–</strong> derzeit ist entlang der Pappelstr. ein solcher nicht vorhanden <strong>–</strong> ist<br />

nicht dargetan. Weder hat die Stadt konkrete Ausbauabsichten aufgezeigt, noch<br />

ist die Pappelstraße derzeit Bestandteil einer ausgewiesenen Radroute oder<br />

des Radverkehrsnetzes NRW (www.radroutenplaner.nrw.de).<br />

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