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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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straßen hinzuweisen. Dieser Einstufung kommt gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 Fern-<br />

straßenausbaugesetz zunächst eine verbindliche Wirkung zu.<br />

Mit der Aufnahme in den Bedarfsplan wird indes nicht die abschließende Ent-<br />

scheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens vorgeprägt oder gar vorwegge-<br />

nommen. Ziel der Bewertung, die im Bedarfsplan ihren Niederschlag findet, ist<br />

es, die Bauwürdigkeit und die Dringlichkeit näher untersuchter Projekte aus ge-<br />

samtwirtschaftlicher und verkehrlicher Sicht darzustellen. Die Bedarfsplanung<br />

eignet sich somit nicht zur verbindlichen Vorabklärung, ob eine bestimmte<br />

Baumaßnahme unter Berücksichtigung aller von ihr berührten Belange, also<br />

auch unter ökologischen Gesichtspunkten unbedenklich ist oder aus Gründen<br />

des Umweltschutzes oder aus sonstigen Gründen letztlich verworfen werden<br />

muss (BVerwG, Urteil vom 10.04.1997, 4 C 5/96).<br />

Eine derartige Bekräftigung des Verkehrskonzeptes durch den Gesetzgeber hat<br />

aber als planerische Vorgabe in der Vorausschau künftiger Entwicklungen ein<br />

erhebliches Gewicht (BVerwG, Urteil vom 06.12.1995, 4 C 59.82). Eine Tras-<br />

senführung, die dem Bedarfsplan entspricht, erweist sich zur Erreichung des<br />

Planungsziels nur dann als ungeeignet, wenn sich im Planfeststellungsverfah-<br />

ren herausstellt, dass sie Nachteile mit sich bringt, die so schwer wiegen, dass<br />

demgegenüber selbst das gesetzlich festgestellte Verkehrsbedürfnis nicht ge-<br />

wichtig genug ist, um sie in der Abwägung zu überwinden (BVerwG, Urteil vom<br />

25.01.1996, 4 C 5.95; BVerwG, Urteil vom 12.12.1996, 4 C 29.94; BVerwG, Ur-<br />

teil vom 20.05.1999, 4 A 12.98). Ein derartiger Sachverhalt ist vorliegend jedoch<br />

nicht gegeben; zur Begründung wird auf die Ausführungen in den entsprechen-<br />

den Kapiteln dieses Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.<br />

Darüber hinaus entspricht der Bau der A 33 dem konkreten Bedürfnis nach ei-<br />

ner leistungsfähigen Verkehrsverbindung. Im vorliegenden Abschnitt 7.1 wird für<br />

das Jahr 2025 eine Verkehrsbelastung von 20.000 Fahrzeugen täglich in der<br />

ohnehin an ihrer Leistungsgrenze angekommenen Ortsdurchfahrt Halle und bis<br />

zu 29.000 Fahrzeugen täglich auf der B 68 im Übrigen prognostiziert. Die B 68<br />

kann den jetzigen und den zu erwartenden Verkehr nicht mehr verkehrsgerecht<br />

und verkehrssicher bewältigen. Dabei ist auch zu bedenken, dass nach be-<br />

standskräftigem Baurecht für die vorhergehenden Abschnitte 5B und 6 der hier<br />

in Rede stehende Teil der B 68 zwischen den von Norden und Süden fertig ge-<br />

stellten Teilstücken der A 33 den davon abfließenden Verkehr aufnehmen<br />

müsste.<br />

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