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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Gesamtimmissionen zugewiesen und dadurch das Baugebiet nach der Eigen-<br />

schaft „Emissionsverhalten“ der Betriebe und Anlagen gegliedert, § 1 Abs. 4<br />

Satz1 Nr. 2 BauNVO (BayVGH, Urteil vom 22.03.2000, 26 N 97.1751). Das Ob-<br />

jekt ist damit aufgrund der Festlegungen im Bebauungsplan planbedingt vorbe-<br />

lastet.<br />

Es ist darüber hinaus aber auch tatsächlich vorbelastet, wie sich aus der Tatsa-<br />

che entnehmen lässt, dass sich in kürzester räumlicher Entfernung von der<br />

Grundstücksgrenze des Objekts in direkter Nachbarschaft ein existenter Ge-<br />

werbebetrieb der Logistikbranche von beachtlicher Ausdehnung befindet, wie<br />

eine aktuelle Luftbildauswertung ergeben hat.<br />

Hinzu kommt die Erkenntnis, dass der Wohnwert in einem Gewerbegebiet von<br />

vornherein nur in einem sehr eingeschränkten Maße schutzwürdig ist, wie sich<br />

aus § 8 Abs. 3 BauNVO entnehmen lässt. Danach können in einem Gewerbe-<br />

gebiet grundsätzlich nur ausnahmsweise Wohnungen für Aufsicht- und Bereit-<br />

schaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter zugelassen wer-<br />

den. In der Gesamtwürdigung ist damit die Bewertung berechtigt, Maßnahmen<br />

des aktiven Lärmschutzes für dieses Objekt als unverhältnismäßig einzustufen.<br />

In einem letzten Schritt hat die Planfeststellungsbehörde dann noch die Objekte<br />

einer Einzelbetrachtung unterzogen, bei denen allein der Abgleich der Aufwen-<br />

dungen für vom Vorhabenträger konzipierte Vollschutzmaßnahmen mit den<br />

voraussichtlich für die Gewährung von passiven Lärmschutz entstehenden Auf-<br />

wendungen entweder ein deutliches Annäherungsverhältnis auswies oder aber<br />

die ausgewiesenen Kosten einer möglichen Vollschutzmaßnahme sich unter<br />

dem Wert bewegt, den das BVerwG in seinem Urteil zum Abschnitt 6 der BAB<br />

33 mit 34.230 Euro benannt hat.<br />

Es handelt sich dabei um folgende Objekte:<br />

Objekt 24<br />

Überschreitung des Nachtwertes im EG und OG um 1db(A)<br />

Kosten der konzipierten Vollschutzmaßnahme: 15.400 Euro<br />

Kosten für passiven Lärmschutz : 12.500 Euro<br />

Differenz : 2.900 Euro<br />

Objekt 61<br />

Überschreitung des Nachtwertes im OG um 1 db(A)<br />

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