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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.64<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Verschiedene Flurstücke der Einwender in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

sind ganz oder teilweise für landschaftspflegerische Maßnahmen<br />

vorgesehen.<br />

Im Einzelnen:<br />

• Auf den Flurstücken 66 und 67 (in Gänze) sowie auf dem östlichen Teil<br />

des Flurstücks 55 (4.000 m 2 ) ist die Anlage einer Obstwiese u.a. zur<br />

Habitatoptimierung für den Steinkauz vorgesehen.<br />

• Teile der Flurstücke 55 (1.200 m 2 ) und 54 (1.100 m 2 ) sollen für die Anlage<br />

einer strauchbetonten Feldhecke beansprucht werden.<br />

• Teile der Flurstück 25 (750 m 2 ), 262 (70 m 2 ) und 263 (1.200 m 2 ) sind<br />

für die Anlage einer Kopfbaumreihe, ebenfalls zur Habitatoptimierung<br />

für den Steinkauz vorgesehen.<br />

Als Artenschutzmaßnahmen sind die Obstwiese sowie die Kopfbaumreihe aus<br />

Sicht des Vorhabensträgers unverzichtbar. Die Feldhecke hingegen könne <strong>–</strong><br />

auch vor dem Hintergrund der Äußerungen weiterer Einwender <strong>–</strong> möglicherweise<br />

in der Lage verändert werden. Hier sagt der Vorhabensträger eine Prüfung<br />

zu.<br />

Die Einwender sind insbesondere mit der Inanspruchnahme für die Obstwiese<br />

Die Inanspruchnahme wurde mit Deckblatt I geändert:<br />

• Die Anlage der Obstwiese auf den fraglichen Flächen ist mit Deckblatt I<br />

entfallen<br />

• Zusätzlich zur benannten Hecke soll auf Flurstück 54 eine extensive<br />

Grünlandfläche entwickelt werden, das Flurstück ist damit vollständig<br />

überplant. Unmittelbar angrenzend ist auf einer 8.800 m 2 großen Teilfläche<br />

des Flurstücks 55 eine Obstbaumwiese vorgesehen.<br />

• Die Inanspruchnahme bleibt insoweit unverändert.<br />

Nachdem nunmehr das Flurstück 54 für eine Artenschutzmaßnahme zugunsten<br />

des Steinkauzes (s.u.) beansprucht wird, ergänzt das dort vorgesehene extensive<br />

Grünland sinnvoll die auf Flurstück 55 geplante Obstbaumwiese. Über die<br />

Feldhecke wird der Gesamtkomplex an die Kopfbaumreihe auf den Flurstücken<br />

25, 262 und 263 angeschlossen und insofern mit weiteren Teilhabitaten der<br />

lokalen Steinkauzpopulation verknüpft. Die Einwendung wird daher zurückgewiesen.<br />

Auch mit der Verlegung der Obstbaumwiese im Deckblatt I bleibt das Ackerflur-<br />

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