07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Aufgrund der weiten Entfernung zur Trasse sind jedoch weder direkte noch indi-<br />

rekte Beeinträchtigungen zu erwarten. Damit greifen die die Verbotstatbestände<br />

des § 44 BNatSchG nicht ein.<br />

Fledermäuse Hof an der K 30<br />

Beim Hof an der K 30 (Bau-km 48+900) wurden die Arten Großer Abendsegler,<br />

Fransenfledermaus, Großes Mausohr, Rauhautfledermaus und Zwergfleder-<br />

maus (Quartier) nachgewiesen.<br />

Die A 33 überquert das Hofgelände zentral. Wohn- und Stallgebäude wurden<br />

inzwischen vollständig beseitigt. Auch angrenzende, zum aktuellen Funktions-<br />

raum der Fledermäuse zählende Gehölzflächen und Weiden werden in weiten<br />

Teilen überbaut. Insoweit ist das Quartier dem Grunde nach nicht mehr vorhan-<br />

den. Eine Beeinträchtigung der Wochenstubengesellschaften durch Individuen-<br />

verlust wurde aber dadurch ausgeschlossen, dass der Abriss, wie im arten-<br />

schutzrechtlichen Fachbeitrag vorgesehen, in den Wintermonaten erfolgte, also<br />

in einem Zeitraum nach der Ausflugphase bis zum neuerlichen Quartierbezug<br />

im folgenden Jahr. Damit wurde das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Ferner wird mit diesem Planfeststellungsbeschluss die Neuschaffung von Er-<br />

satzquartieren in bzw. an benachbarten Hofgebäuden am oder in der Nähe des<br />

Hofes Dröge nördlich der Trasse festgelegt. Insofern ist auch das Beschädi-<br />

gungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3<br />

BNatSchG nicht einschlägig.<br />

Die Wirksamkeit der Neuschaffung von Ersatzquartieren wird von den Natur-<br />

schutzverbänden kritisch betrachtet (Stellungnahme des Landesbüros der Na-<br />

turschutzverbände vom 15.03.2010, Seite 87). Diese Kritik vermag nicht zu<br />

überzeugen, da die Zwergfledermäuse eine hohe Anpassungsfähigkeit gegen-<br />

über Ersatzquartieren aufweisen.<br />

Ferner wird mit diesem Planfeststellungsbeschluss zum Auffangen von Jagd-<br />

habitatsverlusten der Zwergfledermaus ein kontinuierliches Angebot an Jagd-<br />

habitaten durch die Maßnahmen M/E 8.103, M/A 5.601 und M/A 1.2 festgestellt<br />

und somit der Eintritt des Beschädigungs- und Zerstörungsverbotes des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vermieden.<br />

321

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!