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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> hat sich in die-<br />

sem Zusammenhang gegenüber der Planfeststellungsbehörde mit Stellung-<br />

nahme vom 17.05.2011 wie folgt geäußert: „Bei der umfassenden und differen-<br />

zierten fachlichen Bewertung der Verträglichkeit des Vorhabens mit den Erhal-<br />

tungszielen des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald bei Halle kommt die hLB zu<br />

der Einschätzung, dass bei Umsetzung der in den Planunterlagen dargelegten<br />

Maßnahmen sowie der von hier formulierten Anforderungen keine erheblichen<br />

Beeinträchtigungen der wertbestimmenden Merkmale erwartet werden und eine<br />

Verträglichkeit mit den Zielen des Gebietes gegeben ist.<br />

Sollte im Rahmen der rechtlichen Würdigung eine andere Einschätzung erfol-<br />

gen, wäre unter Anwendung von § 34 (5) BNatSchG eine Voraussetzung für die<br />

Zulassung des Gesamtvorhabens die Durchführung von Maßnahmen zur Siche-<br />

rung der Kohärenz des Netzes „Natura 2000“.<br />

Derartige Maßnahmen sollten die Lebensraumtypen (LRT) und wertbestimmen-<br />

den Arten fördern, die durch das zuzulassende Vorhaben eine Beeinträchtigung<br />

erfahren. Im vorliegenden Fall wäre hier der LRT 9190 anzusprechen. Dieser<br />

LRT findet sich in verschiedenen Gebieten des Netzes „Natura 2000“ in der<br />

Münsterländischen Tieflandsbucht. Im näheren Umfeld wären hier zu nennen:<br />

• DE-4117-301 Sennebäche<br />

• DE-4117-302 Holter Wald<br />

• DE-4118-301 Senne mit Stapellager Senne<br />

• DE-4118-401 Vogelschutzgebiet Senne mit Teutoburger Wald.<br />

Eine weitergehende Konkretisierung von möglichen Kohärenzsicherungsmaß-<br />

nahmen ist nicht erfolgt. Gleich wohl wären die Maßnahmentypen, die zur Ver-<br />

meidung von erheblichen Beeinträchtigungen Gegenstand der fachlichen Be-<br />

wertung geworden sind auch im Falle notwendiger Kohärenzsicherungsmaß-<br />

nahmen anzuwenden.<br />

Die oben dargestellten FFH- und Vogelschutzgebiete wären grundsätzlich ge-<br />

eignet, um dort solche Maßnahmen umzusetzen und so zur Aufrechterhaltung<br />

der Kohärenz im Netz Natura 2000 beizutragen. Darüber hinaus sind im nähe-<br />

ren Umfeld des Vorhabens im Bereich des FFH-Gebietes Tatenhauser Wald<br />

auch standörtliche Bedingungen gegeben, die für derartige Maßnahmen die ge-<br />

eigneten Voraussetzungen bieten. Es ist jedoch im Fall der Neubegründung von<br />

Wald (hier des LRT 9190) die zeitliche Komponente der Waldentwicklung zu be-<br />

rücksichtigen. Maßnahmen zum Umbau von Waldflächen mit entsprechenden<br />

Ansätzen in der Kraut- und Strauchschicht bzw. 1. Baumschicht wären zu be-<br />

vorzugen.<br />

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