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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Im Besonderen ist hier die seit dem Jahr 2004 wieder verstärkt erörterte Frage<br />

einer südlichen Trassenführung in den Blick zu nehmen. Da mit Urteil des Bun-<br />

desverwaltungsgerichts vom 12.08.2009, 9 A 64/07, die Trassenführung im vor-<br />

hergehenden Abschnitt 6 bestätigt und damit der Übergabepunkt am Schnat-<br />

weg endgültig bestimmt wurde, kann es diesbezüglich im Rahmen der hier an-<br />

stehenden Entscheidung über den Planfeststellungsabschnitt 7.1 nur noch um<br />

einen Vergleich der Verfahrenstrasse mit einer von diesem Übergabepunkt in<br />

den Landschaftsraum südlich von Halle verlaufenden Trasse gehen.<br />

In Anbetracht der angeführten Diskussion wurden insgesamt zwei Untersu-<br />

chungen zur Trassenführung in Auftrag gegeben, die in den folgenden Kapiteln<br />

vorgestellt werden.<br />

7.1.1.1 UVS 1993<br />

Im Jahr 1990 beauftragte der Vorhabenträger das Planungsbüro „Landschaft<br />

und Siedlung“ in Recklinghausen mit der Durchführung einer Variantenuntersu-<br />

chung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) für den Bereich<br />

von der B 476 in <strong>Borgholzhausen</strong> bis zur B 61 in Bielefeld. Grundlage war das<br />

am 12.02.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprü-<br />

fung (UVPG).<br />

Die UVP-Richtlinie 85/337/EWG des Rates der Europäischen Gemeinschaft fin-<br />

det seit dem 03.07.1988 (dem Tag der Frist zur Umsetzung in deutsches Recht)<br />

unmittelbar Anwendung. Nach der Richtlinie ist gem. Art. 4 Abs. 1 i.V.m. An-<br />

hang I Nr. 7 der UVP-RL auch der Neubau von Autobahnen UVP-pflichtig. Die-<br />

se Vorgabe für Autobahnen findet sich in dem verspätet umgesetzten deut-<br />

schen UVPG in § 3 UVPG i.V.m. Nr. 8 der Anlage zu § 3 UVPG 1990 wieder<br />

(die Änderung der UVP-RL durch RL 97/11/EG ist mit dem UVP-Artikelgesetz<br />

2001 ebenfalls in deutsches Recht umgesetzt worden) und ist in der derzeit gül-<br />

tigen Fassung des UVPG in Nr. 14.3 der Anlage zu § 3 festgelegt. Insoweit ist<br />

vorliegend eine Umweltverträglichkeitsprüfung (siehe Kapitel B 4) auf der<br />

Grundlage u.a. der UVS 1993 durchzuführen.<br />

Begleitend zu der Erarbeitung der UVS wurde ein Arbeitskreis mit Vertretern der<br />

Straßenbaubehörde, der Gemeinden, der unteren und höheren Landschaftsbe-<br />

hörde und der Naturschutzverbände eingerichtet. Dieser Arbeitskreis entwickel-<br />

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