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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

Eine straßenbaubedingte Existenzgefährdung wird daher nicht gesehen.<br />

Negative Auswirkungen auf die Hausbrunnenanlage <strong>–</strong> so ein weiterer Aspekt in<br />

der schriftlichen Einwendung <strong>–</strong> ist nicht zu befürchten. Der Brunnen liegt in ca.<br />

800 m Entfernung oberstrom zur Trasse der A 33. Da nicht in grundwasserführende<br />

Schichten eingegriffen und auch Veränderungen der Grundwasserströme<br />

durch Kompression nicht zu erwarten sind, können negative Veränderungen<br />

der Qualität und der Quantität der Förderleistung in Folge des Straßenbaus<br />

ausgeschlossen werden. Ein Beweissicherungsverfahren wird vor diesem Hintergrund<br />

abgelehnt.<br />

Zu den näheren Einzelheiten wird auf die einleitenden Ausführungen am Beginn<br />

dieses Kapitels verwiesen.<br />

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