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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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herangezogen wurden (zu 2.). Insoweit wird auf die Ausführungen in Kapitel B<br />

6.3.3.4 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Die Datengrundlage zur Avifauna (insofern zu 3) ist <strong>–</strong> wie auch zu allen übrigen<br />

relevanten Tierarten <strong>–</strong> auf einem aktuellen Stand.<br />

Zu den Einzelheiten wird insoweit auf die Ausführungen zum Thema Arten-<br />

schutz in Kapitel B 6.3.1 dieses Beschlusses verwiesen. Hier finden sich auch<br />

dezidierte Ausführungen zu dem von den Verbänden explizit angeführten Mit-<br />

telspecht. Aus den Ausführungen ergibt sich eindeutig, dass die Reviere des<br />

Mittelspechtes innerhalb des FFH-Gebietes abseits des Einflussbereichs der<br />

Trasse liegen. Sollte der Mittelspecht, der als Charakterart eichenreicher Laub-<br />

wälder anzusehen ist (vgl. „Geschützte Arten in Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>“, Ministe-<br />

rium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Dezem-<br />

ber 2007; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 13.05.2009, 9 A 73.07, juris Rn. 47),<br />

trotz fehlender Erwähnung im Standard-Datenbogen insoweit als charakteristi-<br />

sche Art z.B. des Lebensraumtyps 9190 (Alte bodensaure Eichenwälder auf<br />

Sandebenen) einzustufen sein, sind danach erhebliche Beeinträchtigungen der<br />

Art selbst und in der Folge dieses Lebensraumtyps im FFH-Gebiet Tatenhauser<br />

Wald jedenfalls auszuschließen.<br />

Bezüglich der Kritik des Netzwerkes Fehlplanung A 33 wird auf die Bewertung<br />

in Kapitel B 6.4.2 dieses Beschlusses verwiesen.<br />

Zur Überzeugung der Planfeststellungsbehörde genügt die vorliegenden FFH-<br />

Verträglichkeitsprüfung, Teil A und B, den oben aufgezeigten rechtlichen Maß-<br />

stäben und belegt auf dieser Grundlage umfänglich, dass ohne vernünftigen<br />

Zweifel erhebliche Beeinträchtigungen des FFH-Gebietes durch die bau-, anla-<br />

ge- und betriebsbedingten Auswirkungen der A 33 ausgeschlossen werden<br />

können. Zur Begründung wird auf die nachfolgenden Kapitel verwiesen.<br />

6.4.3.2 Lebensraumtyp „9110: Hainsimsen-Buchenwald“<br />

Die Vorkommen des Hainsimsen-Buchenwaldes konzentrieren sich im Umfeld<br />

von Schloss Tatenhausen sowie bei Stockkämpen und damit in der Kernzone<br />

des FFH-Gebiets, die sich durch große, geschlossene Waldbestände der vor-<br />

kommenden Lebensraumtypen, eine hohe Bedeutung für die maßgeblichen Ar-<br />

ten des Anhangs II der FFH-Richtlinie, durch gesicherte Alt-/Höhlen-<br />

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