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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Der Einwendung ist daher in diesem Punkt entsprochen worden.<br />

Im Deckblattverfahren spricht sich der Einwender grundsätzlich dagegen aus,<br />

das o.g. Anwesen an der vorgesehenen Stelle anzubinden. Die Anbindung solle<br />

stattdessen von der Casumer Straße aus erfolgen. Die Kurvenausrundung sei<br />

ohnehin für eine Andienung z.B. mit einem Öllieferfahrzeug zu gering bemessen.<br />

Die Einwendung wird zurückgewiesen.<br />

Es ist nicht ersichtlich, welche Vorteile sich für den Einwender aus einer Anbindung<br />

des Anwesens von der Casumer Straße aus ergeben. Auch eine solcherart<br />

gestaltete Erschließung ginge in vergleichbarem Umfang zu Lasten seines<br />

Grundbesitzes. Dem Einwender B 9.75 ginge jedoch die kurze Anbindung an<br />

den Illenbruch in Fahrtrichtung Norden verloren. Er müsste nach der vom Einwender<br />

vorgeschlagenen Lösung den neu geschaffenen Verbindungsweg benutzen<br />

und einen um ca. 1,5 km längeren Anfahrtsweg in Kauf nehmen.<br />

Zwar hat auch der Einwender B 9.75 keinen Anspruch darauf, dass eine bestehende<br />

Wegeverbindung unverändert erhalten bleibt. Da jedoch die gewählte<br />

kürzere Lösung für den Einwender B 9.44 keine erkennbaren Nachteile bietet,<br />

wird dieser Lösung der Vorzug gegeben.<br />

Der Vorhabenträger wird im Übrigen im Rahmen der Ausführungsplanung die<br />

Kurvenausrundung in Richtung Westen ohne weiteren Grunderwerb vergrößern.<br />

Zufahrt zum Flurstück 263 in der Flur 42 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Dem Vorhabenträger wird aufgegeben, entsprechend dem Vortrag des Einwenders<br />

im Deckblattverfahren bei der Ausführungsplanung den Einmündungsbereich<br />

in den Illenbruch dahingehend zu überprüfen und ggf. zu ändern,<br />

dass er von landwirtschaftlichen Gespannen mit zwei Anhängern in Richtung<br />

Süden befahren werden kann.<br />

Flurstück 64 in der Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong><br />

Dieses Flurstück wird mit Deckblatt I neu in Anspruch genommen <strong>–</strong> 10.500 m 2<br />

sollen für landschaftspflegerische Maßnahmen dauerhaft beschränkt werden.<br />

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