07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Überführung Illenbruch<br />

Der Einwender lehnt die alternativ diskutierte Überführung der Casumer Straße<br />

grundsätzlich ab, auch wenn er die Überführung Illenbruch auch nicht für eine<br />

ideale Lösung hält; dies sei aber die relativ beste Alternative.<br />

Auf Nachfrage erläutert der Vorhabensträger, er stehe zu seiner Planung, den<br />

Illenbruch zu überführen. Eine Überführung der Casumer Straße sei nur in der<br />

Weise zu realisieren, dass eine neue Straßenführung nördlich der Hofstelle des<br />

Einwenders gewählt werde. Bliebe die Führung der Casumer Straße unverändert,<br />

ergäbe sich ein ungünstiger Kreuzungswinkel, zudem müssten mindestens<br />

Teile der Hofstelle des Einwenders überplant werden.<br />

Aus Sicht des Vorhabensträgers sei mithin lediglich noch diskussionswürdig, an<br />

welcher Stelle ein neuer Verbindungsweg zwischen dem Illenbruch und der<br />

Casumer Straße südlich der A 33 erstellt werde. Eine Umplanung werde er nur<br />

noch vornehmen, wenn hierzu gewichtige Argumente vorgetragen würden.<br />

Flurstück 83<br />

Der Einwender führt aus, bei der Frage der weiteren Erreichbarkeit landwirtschaftlicher<br />

Flächen auf diesem Flurstück nach Realisierung der Planung seien<br />

bestehende Wirtschaftsgrenzen nicht berücksichtigt worden.<br />

So werde der östlichste Teil des Flurstücks zwischen der Grenze und einem<br />

Graben ackerbaulich genutzt, der westlich angrenzende Teil hingegen als<br />

Grünland. Dazwischen befinde sich neben dem Graben auch ein Geländesprung,<br />

so dass der Acker von der Hofstelle in der Vergangenheit über die Casumer<br />

Straße angefahren werden musste. Abgesehen davon, dass dieser Flä-<br />

hat insoweit entsprechend dem Grunderwerbsplan zu verfahren.<br />

Neu hinzugekommen ist mit Deckblatt I die vollständige Inanspruchnahme des<br />

Flurstücks 82 in der Flur 53 der Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong> im Umfang von<br />

7.079 m 2 für eine landschaftspflegerische Maßnahme.<br />

Im vorgenannten Umfang ist die Inanspruchnahme von Grundeigentum des<br />

Einwenders unumgänglich, die Einwendung wird in diesem Punkt zurückgewiesen.<br />

Zu weiteren Details wird auf die nachfolgenden Ausführungen verwiesen.<br />

Eine Überführung der Casumer Straße ist nicht Gegenstand der Planung.<br />

1147

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!