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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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chen Lebensraumtyp betreffen. Insofern wird nicht (nur) auf den Erhaltungszu-<br />

stand des FFH-Gebiets insgesamt abgestellt, sondern <strong>–</strong> kleinteiliger <strong>–</strong> auf den<br />

Erhaltungszustand des einzelnen (betroffenen) Lebensraumtyps.<br />

Das so gestaltete Maßnahmenkonzept des Deckblattes II wurde mit Blick auf<br />

die nunmehr als planungsrelevant anzusprechenden, ehemaligen Entwicklungs-<br />

flächen des Lebensraumtyps 9190 mit den oben schon erwähnten „Ergänzen-<br />

den Hinweisen“ vom 06.04.2011 ausgeweitet.<br />

Das insoweit erarbeitete, ergänzende Maßnahmenkonzept wird dem Vorha-<br />

benträger hiermit zusätzlich zu den in den Planfeststellungsunterlagen des<br />

Deckblattes II dargestellten Maßnahmen und entsprechend den Maßnahmen-<br />

blättern M 14.903 und M 14.904 verbindlich aufgegeben. Es ist nach Rechts-<br />

kraft des Planfeststellungsbeschlusses vor Baubeginn umzusetzen.<br />

Eine Zustimmungserklärung des Eigentümers der benötigten Flächen hat der<br />

Vorhabenträger mit Schreiben vom 16.03.2011 vorgelegt.<br />

Vorgesehen ist danach, auf geeigneten Flächen in einer Größenordnung von<br />

6,09 ha die Umwandlung von Kiefernmischwäldern mit eingestreuten Fichten-<br />

parzellen einzuleiten und mittels Waldumbaumaßnahmen naturnahe Waldge-<br />

sellschaften des Lebensraumtyps 9190 zu entwickeln. Diese Flächen waren<br />

bisher nicht einem geschützten Lebensraumtyp zugewiesenen, liegen aber ar-<br />

rondiert zu bereits ausgewiesenen Beständen des Lebensraumtyps 9190. Diese<br />

Flächen wurden in Abstimmung mit der Höheren Landschaftsbehörde festge-<br />

legt. Nach den gutachterlichen Feststellungen (Landschaft und Siedlung: „Er-<br />

gebnisse der Kartierung potenzieller Maßnahmenflächen für die Entwicklung<br />

bodensaurer Eichenwälder (LRT 9190)“ vom 14.04.2011) kann auf diesen Flä-<br />

chen innerhalb eines Zeitraumes von 30 Jahren der Lebensraumtyp 9190 mit<br />

einem Erhaltungszustand von mindestens der Stufe C entwickelt werden, da sie<br />

aufgrund der vorhandenen Artenausstattung und Struktur gegenüber einer<br />

Neuanpflanzung bereits einen deutlichen Entwicklungsvorsprung besitzen.<br />

Die insoweit vorgenommene Ergänzung des Konzepts mit Blick auf die Stick-<br />

stoffeinträge in die ehemaligen Entwicklungsflächen wird von der Höheren<br />

Landschaftsbehörde positiv beurteilt. Sie führt hierzu aus:<br />

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