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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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7.7 Landwirtschaft<br />

7.7.1 Auswirkungen auf Belange der Landwirtschaft<br />

In einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren sind die Belange der<br />

Landwirtschaft in zweifacher Hinsicht in die Abwägung einzustellen: Zum einen<br />

sind die privaten Interessen der betroffenen Landwirte zu berücksichtigen. Zum<br />

anderen ist das öffentliche Interesse an einer leistungsfähigen Landwirtschaft<br />

zu beachten.<br />

In diesem Zusammenhang erklärt die Landwirtschaftskammer in ihrer Stellung-<br />

nahme vom 21.01.2008, die Notwendigkeit des Lückenschlusses der A 33 wer-<br />

de auch seitens der Landwirtschaft gesehen und nicht in Frage gestellt. Glei-<br />

ches gelte für den Aspekt, dass mit einer Straßenbaumaßnahme einschließlich<br />

der notwendigen landschaftspflegerischen Maßnahmen unvermeidbar Struktur-<br />

verschlechterungen einhergingen. Umso größere Bedeutung misst die Land-<br />

wirtschaftskammer aber insofern den Bemühungen zu, alle Möglichkeiten,<br />

strukturelle Schäden zu verhindern, in vollem Umfang zu nutzen.<br />

In diesem Sinne hat die Landwirtschaftskammer eine Vielzahl von Einzelvor-<br />

schlägen unterbreitet, die sich mit den folgenden Stichworten zusammenfassen<br />

lassen:<br />

• Verlegung landschaftspflegerischer Maßnahmen in agrarstrukturell günstigere<br />

Räume; teilweise sieht die Landwirtschaftskammer die vorgeschlagenen Flächen<br />

auch als naturschutzfachlich wertvoller an<br />

• Änderung des Zuschnitts von landschaftspflegerischen Maßnahmen, abwei-<br />

chend von der vorliegenden Planung auch losgelöst von den bestehenden Flur-<br />

stücksgrenzen<br />

• Nutzung von Restflächen, dafür Verzicht auf Maßnahmen an anderer Stelle<br />

• Vorschläge der Entsiegelung nicht mehr benötigter Wegeflächen zur Entlastung<br />

der Kompensationsbilanz an anderer Stelle<br />

• Verzicht auf bestimmte Aufforstungsmaßnahmen<br />

• durch all diese Vorschläge insgesamt Minderung des Flächenbedarfs für land-<br />

schaftspflegerische Maßnahmen<br />

• Gestaltung des Wirtschaftswegenetzes<br />

• Erhalt der Leistungsfähigkeit des Entwässerungssystems unter Anpassung an<br />

die A 33<br />

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