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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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kundeten. Weil die Durchlässe zum Zeitpunkt der Untersuchung (Bauverfahren<br />

mittels Durchpressen) aber noch nicht durchgehend waren, konnten keine<br />

Durchflüge beobachtet werden. Zwischenzeitlich liegen von dort sichere Nach-<br />

weise des Durchflugs von der Großen Bartfledermaus und weiteren Myotis-<br />

Arten vor. Ob unter den Querern an der BAB A 3 auch Bechsteinfledermäuse<br />

sind, kann aufgrund methodischer Probleme (Gerätetechnisch schlechte Detek-<br />

tierbarkeit der Art) bislang nicht mit Sicherheit ausgesagt werden. Die Fragestel-<br />

lung wird 2011 noch einmal intensiv und mit einer anderen Methodik systema-<br />

tisch untersucht. Prof. Kerth und Dipl.-Biol. Melber berichteten dem Gutachter<br />

des Vorhabenträgers Dr. Lüttmann (FÖA Landschaftsplanung) aber davon,<br />

dass auch Große Mausohren die Unterführungen durchfliegen. Vor diesem Hin-<br />

tergrund, weil das große Mausohr in Bezug auf Querungshilfen als anspruchs-<br />

voll gilt und weil die an der BAB A 33 geplante Unterführung des Casumer Ba-<br />

ches mit einer deutlich größeren lichten Weite und lichten Höhe geplant ist, ist<br />

mit hoher Wahrscheinlichkeit anzunehmen, dass auch die Bechsteinfledermaus<br />

die Querungshilfe zum Unterfliegen annimmt. Schließlich ist dies auch vor dem<br />

Hintergrund anzunehmen, dass im Forschungsprojekt Fledermäuse und Ver-<br />

kehr festgestellt wurde, dass Bechsteinfledermäuse Unterführungen mit einem<br />

lichten Querschnitt von ca. 20 m 2 queren. Generell kommt nach den Ergebnis-<br />

sen des Forschungsprojektes - sofern bestimmte Mindestparameter eingehalten<br />

werden - dem Querschnitt einer Fledermausunterflughilfe eine höhere Bedeu-<br />

tung zu als allein der lichten Höhe.<br />

Nach alledem können die Risiken bezüglich der Prognose als gering einge-<br />

schätzt werden. Vorsorglich hat der Vorhabenträger aber die Prognose durch<br />

ein entsprechendes Monitoring zur Wirksamkeit der Maßnahmen und zur Ent-<br />

wicklung der Population der Bechsteinfledermaus abzusichern. Diesbezüglich<br />

wird auf das mit diesem Planfeststellungsbeschluss festgelegte Fledermaus-<br />

Monitoring (s. Nebenbestimmung A 7.5.3) verwiesen.<br />

Im Ergebnis wird das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1<br />

Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG damit nicht erfüllt.<br />

Zum weiteren Schutz der Bechsteinfledermaus im Raum Casum wird mit die-<br />

sem Planfeststellungsbeschluss überdies Folgendes festgelegt:<br />

Die Höhere Landschaftsbehörde hält es nach fachlicher Erörterung mit der LA-<br />

NUV für erforderlich, dauerhafte durch das Vorhaben bedingte Funktionsverlus-<br />

te und Funktionsbeeinträchtigungen des Wochenstubenlebensraumes der<br />

Bechsteinfledermäuse durch ein Konzept des Altholz- und Höhlenbaumerhaltes<br />

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