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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Schwarzspecht:<br />

Der Schwarzspecht ist eine in NRW und im Naturraum nicht gefährdete<br />

Spechtart, die bundesweit ebenfalls als nicht gefährdet gilt. Die Art, die als<br />

streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen biogeographi-<br />

schen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszustand auf<br />

(LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet wie folgt vor: Nachweise im Waldkomplex<br />

Patthorst, im Tatenhauser Wald (2 Reviere), in den Waldbereichen östlich der L<br />

782 und in Wäldern und Feldgehölzen im Raum Holtfeld; keine Brutnachweise<br />

im Trassenumfeld; Bruthöhlen im Tatenhauser Wald südlich des Untersu-<br />

chungsgebietes in 1999 festgestellt (Biologische Station Bielefeld/Gütersloh<br />

1999).<br />

Während bau-, anlagen- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen von Brutplät-<br />

zen nicht zu erwarten sind, da keine Nachweise vorliegen, werden bau- und an-<br />

lagenbedingt potenzielle und nachgewiesene Nahrungshabitate in Form von<br />

Mischwaldflächen im Bereich des Tatenhauser Waldes, der Wälder östlich der L<br />

782 und der Wälder bei Holtfeld beansprucht. Die Gutachter des Vorhabenträ-<br />

gers führen hier alte Laubholzbestände innerhalb der Vorkommensbereiche<br />

kleinflächig östlich der L 782 (Eichenbestände), westlich der L 782 (Eichen- und<br />

Buchenbestände) und bei Holtfeld (westlich der K 25; Buchenbestand) an.<br />

Darüber hinaus kann der Vorhabenträger ohne spezifische Schutzmaßnahmen<br />

nicht ausschließen, dass während der Bauzeit weitergehende Verluste von<br />

Wäldern, insbesondere alte Waldflächen, eintreten.<br />

Im Hinblick auf betriebsbedingte Randeffekte, insbesondere Maskierung durch<br />

Lärm, wird der Schwarzspecht als Art mit mittlerer Lärmempfindlichkeit einge-<br />

stuft, wobei sich die Empfindlichkeit auf die Funktion der Partnerfindung bezieht<br />

(Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Institut für Landschafts-<br />

ökologie, April 2010). Diesbezüglich wird die 58 dB(A)-tags-Isophone (10 m Hö-<br />

he des Immissionsortes) als relevante Schwelle angesetzt, bei maximalen Ef-<br />

fektdistanzen von 300 m. Die Reichweite der Lärmwirkung ist durch die in sämt-<br />

lichen Vorkommensbereichen der Art vorgesehenen 4 m hohen Schutzeinrich-<br />

tungen beidseitig der Trasse bereits stark reduziert, so dass die 58 dB(A)-tags-<br />

Isophone deutlich unter der maximalen Effektdistanz liegt. Demzufolge kann der<br />

Eintritt des Störungsverbotes des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verneint werden.<br />

Es können jedoch Beeinträchtigungen durch bau- und anlagebedingte Verluste<br />

von Nahrungshabitaten im Bereich und Umfeld des Tatenhauser Waldes und<br />

bei Holtfeld nicht ausgeschlossen werden.<br />

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