07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Vorhaben trägt darüber hinaus den Belangen des Grund- und Oberflä-<br />

chenwasserschutzes Rechnung. An den sensiblen Punkten der Trasse, na-<br />

mentlich im Verlauf der Querungsstrecken durch die Wasserschutzgebiete,<br />

werden Schutzmaßnahmen nach RiStWag oder <strong>–</strong> bei Bedarf die spezifische Si-<br />

tuation in diesem Einzelfall berücksichtigend <strong>–</strong> darüber hinausgehende Vorkeh-<br />

rungen vorgesehen; die Risiken insbesondere eines Schadstoffeintrags werden<br />

hierdurch wirksam minimiert. Den sich aus dem WHG ergebenden Umweltan-<br />

forderungen, insbesondere dem Schutz der Gewässer vor Einleitung von Ab-<br />

wässern und dem Schutz des Grundwassers vor der Einleitung von Stoffen wird<br />

damit in rechtlich nicht zu beanstandender Weise Genüge getan. Dementspre-<br />

chend konnte im Einvernehmen mit der zuständigen Wasserbehörde die was-<br />

serrechtliche Erlaubnis erteilt werden (Kapitel A 3 dieses Beschlusses).<br />

Denkmäler, Bildstöcke, Wegekreuze oder ähnliche Kulturgüter sind im Bereich<br />

der Baumaßnahme nicht anzutreffen. Die bedeutenden Kulturdenkmäler im<br />

Raum (Schloss Tatenhausen, Kapelle Stockkämpen, Schloss Holtfeld) befinden<br />

sich in einem Abstand von mindestens 800 m zur Trasse und werden mithin von<br />

dieser weder optisch noch hinsichtlich der Immissionsbelastung in ihrem Denk-<br />

malwert beeinträchtigt. Zufallsfunde etwaiger, heute noch nicht bekannter Bo-<br />

dendenkmäler können bei Beachtung der Nebenbestimmungen A 7.11.1 und<br />

7.11.2 einer fachgerechten Dokumentation zugeführt werden.<br />

Soweit landwirtschaftlicher Grundbesitz in Anspruch genommen werden muss,<br />

berührt dies die Existenz der jeweiligen Betriebe mit zwei Ausnahmen nicht.<br />

Jedwede Inanspruchnahme von Grundeigentum, auch soweit es um den Abriss<br />

von Wohngebäuden geht, kann einer sachgerechten Entschädigungsregelung<br />

zugeführt werden.<br />

Es ist somit im Ergebnis festzustellen, dass von dem Vorhaben zwar nachteilige<br />

Auswirkungen auf die Schutzgüter des UVPG ausgehen. Diese Auswirkungen<br />

stellen <strong>–</strong> unter Berücksichtigung der vorgesehenen Schutzvorkehrungen, Ver-<br />

meidungs- und Minderungsmaßnahmen <strong>–</strong> aber bei keinem Schutzgut eine mit<br />

den jeweiligen gesetzlichen Schutzanforderungen unvereinbare Beeinträchti-<br />

gung dar. Zu den Einzelheiten wird auf Ausführungen in den nachfolgenden<br />

Kapiteln und Unterkapiteln verwiesen.<br />

151

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!