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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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der Gemeinden bei der Planfeststellung zu berücksichtigen (BVerwG, Urteil<br />

vom 30. September 1993, 7 A 14.93).<br />

Als weiterer wesentlicher Faktor stellt sich letztlich auch die verkehrliche Entlas-<br />

tungswirkung dar, die mit einer weiter südlich gelegenen Trassenführung immer<br />

geringer ausfallen wird. An dieser Stelle ist erneut auf die Problematik der Luft-<br />

reinhaltung zu verweisen, die es notwendig macht, eine größtmögliche Entlas-<br />

tungswirkung zu erzielen.<br />

Abschließend und zusammenfassend ist festzustellen, dass die vom Vorha-<br />

benträger zu Recht verworfenen Trassenvarianten sehr viele Belange wesent-<br />

lich stärker als die Vorhabensvariante V 16/K 1 beeinträchtigen. Zumindest<br />

drängt sich in keiner Weise eine andere Trassenführung als öffentliche und pri-<br />

vate Belange insgesamt schonendere Lösung und damit vorzugswürdig im Sin-<br />

ne der Rechtsprechung auf.<br />

7.2 Abschnittsbildung<br />

Zwischen dem Anschluss der A 33 an die A 2 bei Bielefeld und dem von Norden<br />

kommenden Teilstück der A 33 an der Anschlussstelle B 476/<strong>Borgholzhausen</strong><br />

besteht derzeit eine Lücke von etwa 28 km, die in drei Teilabschnitten ge-<br />

schlossen werden soll. Mit dem jetzt planfestgestellten Abschnitt 7.1 erfolgt die<br />

Verwirklichung dieses Lückenschlusses.<br />

Der hier zur Entscheidung anstehende A 33-Teilabschnitt 7.1 mit einer Länge<br />

von 12,6 km und zwei Fahrstreifen pro Richtung verläuft von Bau-km 47+120<br />

bis Bau-km 51+500 (51+500=0+000) und Bau-km 0+000 bis Bau-km 8+243 auf<br />

dem Gebiet der Städte <strong>Borgholzhausen</strong>, Halle, Versmold und der Gemeinde<br />

Steinhagen. Der Abschnitt beginnt unmittelbar westlich des Schnatweges an<br />

der Gemeindegrenze Steinhagen/Halle und endet östlich der vorhandenen An-<br />

schlussstelle der A 33 an der B 476 in <strong>Borgholzhausen</strong>. Die Planungsstände für<br />

die beiden anderen Abschnitte des Lückenschlusses der A 33 stellen sich wie<br />

folgt dar:<br />

Den sich östlich anschließenden mittleren Abschnitt 6 von Bau km 47+120 bis<br />

Bau-km 39+200 habe ich am 06.06.2007 planfestgestellt. Gegen diesen Be-<br />

schluss wurden zwei Klagen sowie zwei Anträge auf Gewährung vorläufigen<br />

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