07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

distanz von 100 m (Garniel & Mierwald, Vögel und Straßenverkehr, Kieler Insti-<br />

tut für Landschaftsökologie, April 2010). Aufgrund der Trassenabstände von<br />

mehr als 200 m sind bei beiden relevanten Vorkommen keine diesbezüglichen<br />

Beeinträchtigungen zu erwarten. Folglich greift das Störungsverbot des § 44<br />

Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG nicht ein.<br />

Hinsichtlich einer betriebsbedingten Kollisionsgefährdung muss das Risiko beim<br />

Gartenrotschwanz alleine aufgrund des Abstands vom Brutvorkommen sowie<br />

der 4 m hohen Schutzeinrichtungen beidseitig der Trasse im Raum Holtfeld als<br />

gering eingestuft werden. Das Tötungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1<br />

BNatSchG ist damit nicht einschlägig.<br />

Nach alledem können artenschutzrelevante bau-, anlage- und betriebsbedingte<br />

Beeinträchtigungen ausgeschlossen werden. Damit treten die artenschutzrecht-<br />

lichen Verbotstatbestände nicht ein.<br />

Grünspecht:<br />

Der Grünspecht ist eine nach der Roten Liste NRW sowohl landesweit wie regi-<br />

onal nicht gefährdete Art, die auch bundesweit als nicht gefährdet gilt. Die Art,<br />

die als streng geschützt eingestuft wird, weist innerhalb der atlantischen bio-<br />

geographischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen günstigen Erhaltungszu-<br />

stand auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet wie folgt vor: Als Nahrungsgast im Nordteil<br />

des Tatenhauser Waldes und in Feldgehölzen bei Holtfeld, ein Brutverdacht bei<br />

Hesseln und Nachweise aus 1999 bei Schloss Tatenhausen, südlich des Unter-<br />

suchungsgebietes (Biologische Station Gütersloh/Bielefeld 1999).<br />

Vor dem Hintergrund, dass im Trassenbereich der A 33 und im Umfeld keine<br />

genutzten Brutplätze des Grünspechts nachgewiesen wurden, kommt der<br />

Vorhabenträger zu Recht zu dem Ergebnis, dass sich die möglichen Beein-<br />

trächtigungen der Art auf den bau- und anlagenbedingten Verlust und denkbare<br />

betriebsbedingte Entwertungen potenzieller Nahrungshabitate sowie mögliche<br />

Individuenverluste durch betriebsbedingte Kollisionen in den Vorkommensbe-<br />

reichen im Tatenhauser Wald und bei Holtfeld beschränken.<br />

Der Vorhabenträger führt hierzu aus, dass im Bereich des Tatenhauser Waldes<br />

die Trasse am Südrand eines Grünspechtreviers verläuft, dessen Kern sich of-<br />

fensichtlich in den Siedlungsrandbereichen von Halle befindet. Die Gutachter<br />

des Vorhabenträger kommen sodann zu Recht zu der Einschätzung, dass quali-<br />

tativ hochwertige Nahrungshabitate in Form von extensiven, ameisenreichen<br />

Grünlandflächen, in diesem Bereich durch die Trasse nicht beansprucht oder in<br />

264

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!