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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Grundlage für die Umweltverträglichkeitsstudie war das am 12.02.1990 in Kraft<br />

getretene Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Die Umwelt-<br />

verträglichkeitsstudie gliedert sich in die vier Bereiche Raumwiderstandsanaly-<br />

se, Herleitung der Varianten, Variantenvergleich und Verkehrsuntersuchung mit<br />

Wirkungsberechnung. Um die im begleitenden Arbeitskreis entwickelten 40 Va-<br />

rianten so zu reduzieren, dass eine eingehender bearbeitbare Variantenzahl<br />

entsteht, wurde ein mehrstufiges Bewertungsverfahren zur sukzessiven Aus-<br />

scheidung von Varianten nach dem Grad ihrer Unverträglichkeit entwickelt. Die-<br />

se drei Stufen werden in der Umweltverträglichkeitsstudie mit den Begriffen<br />

„Grobfilter“, „Mittelfilter“ und „Feinfilter“ umschrieben.<br />

Auf dieser Grundlage kommt das Büro „Landschaft und Siedlung“ im Januar<br />

1993 zum abschließenden Ergebnis, dass alle 40 untersuchten Trassenvarian-<br />

ten über der naturschutzrechtlichen Erheblichkeitsschwelle liegen. Die A 33 sei<br />

folglich nicht mit den Belangen von Natur- und Landschaftsschutz vereinbar. Ei-<br />

ne in allen Belangen umweltverträgliche Trasse sei für die A 33 grundsätzlich<br />

nicht zu finden.<br />

Indes sei von den ungünstigen Varianten die Nordvariante V 38/37 diejenige mit<br />

den geringsten Wirkungen. Von allen Trassen sei in der Gesamtschau diese<br />

Variante V 38/37 auf hohem Risikoniveau als diejenige zu bezeichnen, die bei<br />

weiterer Optimierung in verschiedenen Abschnitten die geringsten Beeinträchti-<br />

gungen erwarten lasse.<br />

Die linienbestimmte Trasse V 16, die zwar in den Bereichen Schadstoffe und<br />

Lärmemissionen Vorteile aufzeigen konnte, wurde insbesondere wegen ihrer<br />

Auswirkungen auf die Umwelt abgelehnt. In der konkreten Begründung wird in<br />

der UVS hierzu u. a. beim Arten- und Biotopschutz ausgeführt: „Daher erfolgte<br />

eine weiter differenzierte Betrachtung der betroffenen Biotoptypen und faunisti-<br />

schen Zusammenhänge mit dem wesentlichen Ergebnis, dass die Variante 16<br />

in der Gesamtschau als die ungünstigste erscheint. … Variante 16 weist die<br />

größte Anzahl, den größten Anteil und die am umfangreichsten betroffene Flä-<br />

che in der höchsten Beeinträchtigungskategorie auf“ (UVS-Kurzfassung Seite<br />

11). Auch in den Bereichen „Landschaftsbild“ und „Boden/Wasser/Luft“ stelle<br />

die V 16 die ungünstigste Variante dar. Insoweit kommt die UVS von 1993 in<br />

der Thematik natürliche Umwelt zu dem Gesamtergebnis: „Die Variante 16<br />

weist <strong>–</strong> wiederum mit weitem Abstand <strong>–</strong> die umgangreichsten und stärksten<br />

Gesamtbeeinträchtigungen von Natur und Landschaft auf“ (UVS-Kurzfassung<br />

Seite 14).<br />

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