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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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sowie die Erfassungsmethoden dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz unterliegen<br />

und im Einzelfall insbesondere von der Größe und Lage des Untersuchungs-<br />

raumes sowie dessen naturräumlicher Ausstattung und den artspezifischen Er-<br />

fordernissen abhängen. Maßgeblich ist auch, ob zu dem Gebiet bereits hinrei-<br />

chend aktuelle und aussagekräftige Ergebnisse aus früheren Untersuchungen<br />

vorliegen.<br />

Diesen Anforderungen der Rechtsprechung und des LANUV ist der Vorha-<br />

benträger gerecht geworden. Sowohl hinsichtlich des methodischen Ansatzes<br />

als auch bezüglich der Durchführung lässt die hier vorgenommene Be-<br />

standsaufnahme keine Fehler erkennen.<br />

Die dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegenden artenschutzfachlichen<br />

Untersuchungen speisen sich im Wesentlichen aus den beiden oben beschrie-<br />

benen Quellen. Die Untersuchungen begründen sich auf faunistischen Untersu-<br />

chungen vor Ort und auf der Abfrage vorhandener Erkenntnisse bei Fachbe-<br />

hörden und ehrenamtlichen Stellen des Naturschutzes. Überdies haben die<br />

Gutachter des Vorhabenträgers eine Auswertung bereits vorliegender Daten,<br />

gutachterlicher Untersuchungen und der einschlägigen Fachliteratur zu den in<br />

Rede stehenden streng oder besonders geschützten Arten vorgenommen.<br />

Die aktuelle systematische Erfassung relevanter Arten erfolgte im Rahmen des<br />

Landschaftspflegerischen Begleitplans zum A 33-Abschnitt 7.1 im Jahre 2004.<br />

Art und Umfang der Kartierungen wurden im begleitenden Arbeitskreis abge-<br />

stimmt (01.03.2004 + 29.06.2004).<br />

Es wurden vom Büro Landschaft und Siedlung (Untersuchung zum Vorkommen<br />

geschützter Arten im Trassenbereich A 33, Abschnitt 7.1, Deckblatt I, Teil A:<br />

Tier- und Pflanzenarten, ohne Fledermäuse, Stand: 14. Dezember 2009, Unter-<br />

lage 12.4.1.1 der Planunterlagen) Brutvögel und Amphibien kartiert (und in Teil-<br />

bereichen auch Heuschrecken). Über das Büro FÖA Landschaftsplanung (Un-<br />

tersuchung zum Vorkommen geschützter Arten im Trassenbereich A 33, Ab-<br />

schnitt 7.1, Deckblatt I, Teil B: Fledermäuse, Stand: 10.12.2009, Unterlage<br />

12.4.2.1 der Planunterlagen) erfolgte eine Bestandsaufnahme der Fledermäuse.<br />

Die Erfassung aller Brutvögel erfolgte qualitativ mittels Verhör und Sichtbeo-<br />

bachtung im Rahmen einer Linientaxierung im Trassenbereich und Umfeld (ca.<br />

250 - 300 m beidseitig, in Offenlandbereichen darüber hinaus). Bezogen auf<br />

202

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