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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Diese sehr zu begrüßende positive Entwicklung vermag jedoch nicht die maß-<br />

geblich die Belastung der B 68 zu mildern. Nach allgemeiner Erfahrung gehen<br />

auch bei einem Ausbau des Schienennetzes nicht ausreichend Kfz-Fahrten pro<br />

Tag auf die Schiene über, um eine wirkliche Entlastung des Straßennetzes her-<br />

beizuführen. Die Zahl zusätzlicher Fahrgäste kann eben nicht automatisch mit<br />

Fahrzeugzahlen gleichgesetzt werden. Auch mögliche Kapazitätssteigerungen<br />

der Bahn, insbesondere im Hinblick auf den Güterverkehr, werden nicht in ei-<br />

nem Ausmaß eintreten, dass eine Verlagerung von der Straße auf die Schiene<br />

in einem Umfang erfolgt, durch den die Erforderlichkeit des Baus der A 33 in<br />

Frage gestellt wäre.<br />

Entscheidend ist jedoch, dass es sich bei dem Haller Willem um eine Verkehrs-<br />

infrastrukturmaßnahme im Nahbereich handelt, die insofern auf den Personen-<br />

nahverkehr bezogen ist. Hieraus wird erkennbar, dass die Funktion des ÖPNV<br />

nicht mit einer Bundesfernstraße vergleichbar ist. Vielmehr können sich beide<br />

Verkehrsträger sinnvoll ergänzen, indes kann die Schiene in diesem Bereich<br />

den Straßenverkehr nicht ersetzen.<br />

Die oben angeführten Einwendungen können auch deshalb nicht rechtsrelevant<br />

durchgreifen, weil in einem straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahren die<br />

Zulässigkeit einer konkreten Straßenbaumaßnahme im Hinblick auf alle von ihm<br />

berührten öffentlichen Belange festgestellt wird. Folglich kann in einem solchen<br />

Verfahren nicht die grundsätzliche Frage geklärt werden, ob alternative Ver-<br />

kehrskonzepte, einschließlich Verbesserung des öffentlichen Personennahver-<br />

kehrs und verstärkter Ausbau des Schienenetzes, die vorzugswürdigere Alter-<br />

native zum Straßenverkehr darstellen.<br />

Auch der hier seitens des „Netzwerkes Fehlplanung A 33“ zur Diskussion ge-<br />

stellte Ausbau der B 68 (Stellungnahme vom 13.01.2008, Seite 100 bis 101)<br />

kann keine Alternative zum Lückenschluss der A 33 aufzeigen. Zur Begründung<br />

wird auf Kapitel B 7.1 dieses Beschlusses („Ausbauvariante B 68“) verwiesen.<br />

Ebenso wenig vermag ein Nachtfahrverbot auf der B 68 (Stellungnahme des<br />

„Netzwerkes Fehlplanung A 33“ vom 13.01.2008, Seite 104 bis 108), unabhän-<br />

gig der Frage, ob ein solches Verbot zu Ausweichverkehren in das nachgeord-<br />

nete Straßennetz führen würde, die verkehrlichen Probleme lösen. Wie bereits<br />

in Kapitel B 6.1.2.2 dieses Beschlusses ausgeführt, kann nur über den Lücken-<br />

schluss der A 33 eine wirksame Entlastung der B 68 erreicht werden.<br />

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