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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Die Einwendungen werden aufrecht erhalten. Der Vorhabensträger bittet, die<br />

Einwendungen, soweit hierüber keine Einigung erzielt werden konnte, durch<br />

Planfeststellungsbeschluss zurückzuweisen.<br />

auszurichten.<br />

Im Zusammenhang mit anderen neu geschaffenen Leitlinien stellen die auf den<br />

Grundflächen der Einwender vorgesehenen Maßnahmen die Verknüpfung zwischen<br />

dem Teutoburger Wald und dem Landschaftsraum südlich der A 33 über<br />

die Grünbrücke am Eschweg sicher. Sie an Gräben und Flurstücks- oder Nutzungsgrenzen<br />

auszurichten, mindert die Beeinträchtigung landwirtschaftlicher<br />

Nutzflächen. Zur Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen im Übrigen wird auf Kapitel<br />

B 6.6 verwiesen.<br />

Den vom Einwender insbesondere angesprochenen Belangen kann bei der<br />

vorgesehenen Konzeption der Maßnahmen entsprochen werden. Über Nebenbestimmung<br />

A 7.7.1 ist der Vorhabenträger zunächst verpflichtet, vorhandene<br />

Drainagen funktionstüchtig zu erhalten bzw. wiederherzustellen. Dies gilt auch<br />

im Falle der Umsetzung landschaftspflegerischer Maßnahmen.<br />

Im Übrigen wird dem Vorhabenträger aufgegeben, die Maßnahmen im Zuge<br />

der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung so zu gestalten, dass die<br />

Unterhaltung der Fließgewässer auch auf maschinellem Wege möglich bleibt.<br />

Dazu gehört insbesondere, die im Zuge der Maßnahme A/E 10.703 vorgesehenen<br />

Kopfbäume nicht in zwei parallelen Reihen beiderseits des Gewässers<br />

vorzusehen, sondern nur an einer Seite oder aber wechselseitig.<br />

Maßnahme E 2.901 ist nach dem Maßnahmenblatt des LBP geteilt in eine Aufforstung<br />

und einem 5-10 m breiten Saumstreifen, der der gelenkten Sukzession<br />

überlassen und entlang des Grabens positioniert wird. Dem Vorhabenträger<br />

wird verbindlich aufgegeben, diesen Saumstreifen in 10 m Breite vorzusehen,<br />

um zwischen den Gehölzbeständen ausreichend Arbeitsraum zur Pflege des<br />

Gewässers zu belassen.<br />

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