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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Wie der LPB zeigt, handelt es sich um Bereiche der naturbezogene, stillen Frei-<br />

raumerholung, wobei nahezu der gesamte Planungsraum als Landschafts-<br />

schutzgebiet ausgewiesen ist und insoweit auch potentiellen Erholungsraum<br />

darstellt. Von hoher Wertigkeit sind dabei insbesondere die landschaftsästheti-<br />

schen Raumeinheiten 6 (Niederungsbereich Kleine Bach), 11 (Auenbereiche<br />

des Casumer Baches und der Neuen Hessel) und 12 (reich strukturierte Land-<br />

schaft zwischen Neuer Hessel und Casumer Bach). Die landschaftsästheti-<br />

schen Raumeinheiten 3 (Ackerflächen Kleine Künsebecker Heide, Bokeler Feld<br />

und östlich Sandforther See), 9 (anthropogen geprägte Landschaft zwischen<br />

Halle und Tatenhauser Wald), 10 (landwirtschaftlich genutzter Niederungsbe-<br />

reich südlich von Hesseln) und 13 (ackergeprägte Gebiete zwischen Neuer<br />

Hessel und B 476) haben dagegen wegen ihres nur geringen bis mäßigen land-<br />

schaftsästhetischen Eigenwertes kaum bzw. nur in reduziertem Umfang Erho-<br />

lungsfunktionen.<br />

Die tatsächliche Nutzung der jeweiligen Räume zu Erholungszwecken hängt<br />

dabei wesentlich von ihrer Zugänglichkeit, d. h. dem Vorhandensein von Geh-,<br />

Wander- und Radwegen, ab. Solche sind, wie auch im Erörterungstermin von<br />

Einwenderseite aufgezeigt wurde (vgl. Wortprotokoll zu TOP 9.2, S. 410 ff und<br />

430 ff), zum Teil in erheblichem Umfang vorhanden. Diese Wegebeziehungen<br />

werden, soweit sie über die Trassen hinwegverlaufen, zerschnitten. Ansonsten<br />

trennt die Autobahn die Erholungsgebiete bezüglich ihrer bisherigen Zugäng-<br />

lichkeit weitestgehend von der jeweils anderen Autobahnseite ab.<br />

Bei den entsprechenden, zum Teil auch ausgeschilderten und überregionalen<br />

Wegen wie z. B. den Radwegen R 3, R 11, R 15 und R 45 sowie der Bahn-Rad-<br />

Route Teuto-Senne handelt es sich allerdings nicht um eigenständige Wege,<br />

sondern um für die Landwirtschaft angelegte Wirtschaftswege, die gleichzeitig<br />

auch als Erschließungswege für die Erholungsflächen mit genutzt werden. Die-<br />

se Wegebeziehungen werden, wenn auch in veränderter Form und zum Teil in<br />

Verbindung mit Umwegen, parallel zu den Wegebeziehungen der Landwirt-<br />

schaft mit Hilfe von Querungsbauwerken und neuer Wegestruktur aufrechter-<br />

halten (vgl. Wortprotokoll, S. 431 ff). Im Ergebnis bleibt die Zugänglichkeit der<br />

Erholungsgebiete damit grundsätzlich erhalten.<br />

Deren visueller Beeinträchtigung ist mit Blick auf die obigen Ausführungen zum<br />

Landschaftsbild kein erhebliches Gewicht beizumessen. Wie dargelegt, wird die<br />

A 33 trotz umfangreicher Maßnahmen zur ihrer Einbindung in die Landschaft als<br />

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