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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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gen an ländliche Wege darstellen (BayVGH, Urteil vom 17.02.2010, 1B<br />

09.2123, juris Rn. 30). Auch das Bundesverwaltungsgericht bezeichnet die<br />

Richtlinien als eine einschlägige, Sachkunde vermittelnde technische Regel<br />

(BVerwG, Urteil vom 18.04.2007, 9 A 34/06, juris Rn. 39; bestätigt durch<br />

BVerwG, Beschluss vom 08.04.2009, 9 B 55/08).<br />

Die Überführungen der Landes- und Kreisstraßen sind mit Fahrbahnbreiten von<br />

mindestens 6,00 m und entsprechenden lichten Weiten der Brücken in jedem<br />

Fall für landwirtschaftlichen Verkehr geeignet. Daneben werden die Überfüh-<br />

rungsbauwerke fast aller übrigen Straßen und Wege mindestens entsprechend<br />

den Anforderungen der genannten Regelwerke für zweistreifige Verbin-<br />

dugnswege gebaut; vielfach liegen die Maße, da die jeweiligen Straßen und<br />

Wege nicht nur der reinen landwirtschaftlichen Erschließung dienen, sogar noch<br />

darüber.<br />

Einzige Ausnahmen sind die Patthorster Str. und der Landweg in Halle, die mit<br />

Fahrbahnbreiten von 4,50 m (Patthorster Str.) und 3,00 m (Landweg) hinter den<br />

Maßen für zweistreifige Verbindungswege zurückbleiben. Die Patthorster Stra-<br />

ße wird jedoch immer noch deutlich großzügiger als ein einstreifiger Verbin-<br />

dungsweg ausgebaut (dafür vorgesehen ist eine Fahrbahnbreite von 3,50 m bei<br />

stärkerem Verkehr und eine Kronenbreite von 5,50 m), die vorgesehene Di-<br />

mensionierung des Landweges einschließlich der Brückenbreite genügt <strong>–</strong> ent-<br />

sprechend seiner Verkehrsbedeutung <strong>–</strong> den Vorgaben für einen einstreifigen<br />

Wirtschaftsweg. Zudem wird vor der Brücke eine Ausweichbucht vorgesehen.<br />

Im Lageplan zum Bauwerksverzeichnis, Unterlage 5.1, Blatt 3, hat der Vorha-<br />

benträger im Deckblatt I mittels Grüneintragung die Fahrbahnbreite der Pappel-<br />

straße in Halle von 4,50 m auf 4,75 m erhöht. Diese Änderung wurde in der<br />

Darstellung des Straßenquerschnitts, Unterlage 7.2, Blatt 16, nicht nachvollzo-<br />

gen. Die Überführung der Pappelstr. ist entsprechen der Darstellung im Lage-<br />

plan zum Bauwerksverzeichnis herzustellen. Dies entspricht z.B. der Zusage<br />

gegenüber dem Einwender B 9.33 im Erörterungstermin.<br />

Einige Einwender machen auch Wertminderungen ihrer Gebäude geltend, die in<br />

unmittelbarer Nähe der geplanten Autobahn liegen. Diesbezüglich wird die Sor-<br />

ge vorgetragen, dass der Verkaufswert dieser Häuser bzw. Grundstücke sinke.<br />

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