07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

vorschläge von FÖA Landschaftsplanung stehen überdies in guter Überein-<br />

stimmung zu Maßnahmenvorschlägen anderer Experten in vergleichbaren Kon-<br />

fliktsituationen (z.B. M. Dietz für die BAB A4 bei Düren). Die Vorschläge der<br />

Naturschutzverbände spiegeln daher nicht den aktuellen wissenschaftlichen Er-<br />

kenntnisstand wieder und sind daher fachlich nicht zu begründen.<br />

Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

die Bechsteinfledermaus im Tatenhauser Wald festgelegten Maßnahmen (An-<br />

lage von Schutzwänden oder gleichwertigen Leit- und Sperreinrichtungen als<br />

Kollisionsschutz und Unterführungsbauwerke an verschiedenen Bächen und<br />

zwei Grünbrücken als Querungshilfen zur Vermeidung von Zerschneidungswir-<br />

kungen der nachgewiesenen Hauptflugrouten außerhalb des FFH-Gebietes)<br />

bestimmte Prognoseunsicherheiten bestehen, habe ich im Rahmen eines Risi-<br />

komanagements für die Bechsteinfledermaus im Tatenhauser Wald ein umfas-<br />

sendes Monitoring festgelegt (s. auch Nebenbestimmung A 7.5.3 und 7.5.4).<br />

Die Einzelheiten werden in diesem Kapitel unter der Überschrift „Monitoring Fle-<br />

dermäuse für die Arten Bechsteinfledermaus (Casum und Tatenhauser Wald),<br />

Braunes Langohr (Hof Birkmann) und Kleiner Abendsegler (Waldrand bei Hof<br />

Birkmann)“ ausgeführt.<br />

� Großes Mausohr:<br />

Auch beim Großen Mausohr im Tatenhauser Wald werden die Verbotstatbe-<br />

stände des § 44 BNatSchG nicht erfüllt.<br />

Wie bereits bei der Bechsteinfledermaus ausgeführt, können auch beim Maus-<br />

ohr anlagebedingte und baubedingte Wirkungen auf die Jagdgebiete des<br />

Mausohrs ausgeschlossen werden, da die A 33-Trasse nahezu vollständig au-<br />

ßerhalb der Grenzen des FFH-Gebietes verläuft.<br />

Barrieren und Zerschneidungswirkungen können durch die Unterführung des<br />

Ruthebaches (BW 23), durch Unterführung des Loddenbaches (BW 25) sowie<br />

der zusätzlichen Querungshilfe (Grünbrücke, BW 23a) vermieden werden, so<br />

dass das Beschädigungs- und Zerstörungsverbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, §<br />

44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht erfüllt wird.<br />

Auch hinsichtlich der baubedingte Wirkprozesse kann auf die Ausführungen zur<br />

Bechsteinfledermaus verwiesen werden.<br />

Dies gilt auch für mögliche Beeinträchtigungen durch betriebsbedingte Störun-<br />

gen in Form von Lärm und Licht, die hier ebenfalls durch die Anlage von min-<br />

335

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!