07.02.2013 Aufrufe

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996, 4 C 5/95; BVerwG, Urteil vom 21. März<br />

1996, 4 C 26.94).<br />

Vorliegend sind solche anderen Belange jedoch nicht in einer gewichtigen Wei-<br />

se verletzt, die der beschriebenen Verbindlichkeit der gesetzgeberischen Ent-<br />

scheidung entgegenstehen. Diesbezüglich wird auf die weiteren Ausführungen<br />

dieses Planfeststellungsbeschlusses verwiesen.<br />

6.1.2 Planungsziele<br />

Wie bereits zuvor in Kapitel 6.1.1 ausgeführt, ergibt sich die Planrechtfertigung<br />

für den hier planfestgestellten Abschnitt 7.1 der A 33 bereits aus der gesetzge-<br />

berischen Entscheidung nach dem Bedarfsplan zum FStrAbG.<br />

Ungeachtet der damit bereits nach dem gesetzgeberischen Willen für das plan-<br />

festgestellte Vorhaben vorliegenden Planrechtfertigung ergibt sich diese auch<br />

aus einer konkreten Bedürfnisprüfung. Nach den tatsächlichen Umständen be-<br />

steht ein dringendes Verkehrsbedürfnis für den Bau des Abschnittes 7.1 der<br />

A 33 und damit der Verwirklichung des Lückenschlusses. Nur über die planfest-<br />

gestellte Straßenbaumaßnahme wird eine leistungsfähige Verkehrsverbindung<br />

geschaffen, die in der Lage ist, den derzeitigen und künftig zu erwartenden Ver-<br />

kehr sicher und reibungslos zu bewältigen. Damit ist der Bau der A 33 zwischen<br />

Halle und <strong>Borgholzhausen</strong> gemessen an den fachplanerischen Zielen des Bun-<br />

desfernstraßengesetzes objektiv und vernünftigerweise geboten.<br />

6.1.2.1 Lückenschluss der A 33<br />

Ein maßgebliches Planungsziel des mit diesem Beschluss planfestgestellten<br />

Vorhabens stellt der Lückenschluss im Autobahnnetz dar. Mit dem Abschnitt 7.1<br />

wird nach Jahrzehnten die Lücke zwischen der A 2/A 33 in Bielefeld und des<br />

bereits unter Verkehr stehenden Abschnittes der A 33 in <strong>Borgholzhausen</strong> ge-<br />

schlossen.<br />

Mit diesem Lückenschluss werden also zum einem die Oberzentren Osnabrück<br />

und Bielefeld direkt verkehrlich miteinander verbunden. Aber selbstredend<br />

kommt dem Lückenschluss der A 33 auch eine überregionale, sicherlich auch<br />

bundesweite Bedeutung zu. Hierzu hat das Bundesverwaltungsgericht in seiner<br />

Entscheidung zum mittleren A 33-Abschnitt 6 festgestellt: „Die drei Ziele des<br />

164

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!