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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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verbot des § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2, § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht erfüllt,<br />

zumal ich für das Braune Langohr bei Hof Birkmann ein umfassendes Monito-<br />

ring festgelegt habe (s. auch Nebenbestimmung A 7.5.3). Die Einzelheiten des<br />

Monitorings werden weiter unten dargestellt.<br />

Zusammenfassend werden mit diesem Planfeststellungsbeschluss also zum<br />

Schutz des Braunen Langohrs am Hof Birkmann folgende Maßnahmen festge-<br />

legt:<br />

� Vor Abbruch des Gebäudes hat der Vorhabenträger zu überprüfen, ob<br />

das Quartier noch kontinuierlich genutzt ist.<br />

� Der Vorhabenträger hat zur Schaffung von 30 Ausweichquartieren je 3 x<br />

10 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart in den nördlich der A 33<br />

angrenzenden Waldflächen aufzuhängen (stehen im Eigentum der BRD).<br />

� Der Abbruch des Gebäudes darf erst nach Besiedlung von Ausweich-<br />

quartieren erfolgen. Es kann hier indes nicht zwingend erwartet werden,<br />

dass die Kolonie des Braunen Langohr ausschließlich die vom Vorha-<br />

benträger bereitgestellten Ersatzquartiere nutzen wird. Deswegen kann<br />

der Nachweis, dass das Braune Langohr erfolgreich ein Ersatzquartier<br />

nutzt, auch auf andere Ersatzquartiere als die vom Vorhabenträger be-<br />

reitgestellten beziehen.<br />

� Der Abbruch der für das Quartier relevanten Gebäudeteile darf nur in dem<br />

Zeitraum zwischen Mitte September und Ende Oktober/Anfang November<br />

durchgeführt werden (s. Nebenbestimmung A 7.5.2).<br />

Da in Bezug auf die Wirksamkeit der mit diesem Planfeststellungsbeschluss für<br />

das Braune Langohr bei Hof Birkmann festgelegten Maßnahmen (Anbringen<br />

von mind. 20, maximal 30 Fledermauskästen unterschiedlicher Bauart in 2 <strong>–</strong> 3<br />

Kastengruppen im nahen Umfeld zum Quartier bzw. in angrenzenden Waldflä-<br />

chen) bestimmte Prognoseunsicherheiten bestehen, habe ich im Rahmen eines<br />

Risikomanagements für das Braune Langohr bei Hof Birkmann ein umfassen-<br />

des Monitoring festgelegt (s. Nebenbestimmung A 7.5.3). Die Einzelheiten wer-<br />

den in diesem Kapitel unter der Überschrift „Monitoring Fledermäuse für die Ar-<br />

ten Bechsteinfledermaus (Casum und Tatenhauser Wald), Braunes Langohr<br />

(Hof Birkmann) und Kleiner Abendsegler (Waldrand bei Hof Birkmann)“ ausge-<br />

führt.<br />

Auch die Höhere Landschaftsbehörde der <strong>Bezirksregierung</strong> <strong>Detmold</strong> kommt ab-<br />

schließend zu folgendem Ergebnis: „Wesentliche Erkenntnisse der ergänzen-<br />

den Erfassungen zur Artengruppe der Fledermäuse (FÖA 2010) waren Nach-<br />

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