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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Naturschutzmaßnahmen abhängige Art. Die Art weist innerhalb der atlantischen<br />

biogeographischen Region Nordrhein-<strong>Westfalen</strong>s einen ungünstigen Erhal-<br />

tungszustand auf (LANUV 2009).<br />

Die Art kommt im Planungsgebiet an Grünland-/Ackerrändern, Extensivgrün-<br />

land, Graswegen und Brachen bei Künsebeck (östlich der K 30) und im Raum<br />

Casum/Holtfeld vor; weitere Brutvorkommen liegen nördlich des Untersu-<br />

chungsgebietes bei Bödinghausen.<br />

Die Beeinträchtigungen im Bereich Casum/Holtfeld sind dabei wie folgt zu be-<br />

werten:<br />

Ich halte die Einschätzung der Gutachter des Vorhabenträgers für nachvollzieh-<br />

bar, dass die anlagen- und betriebsbedingte Zerschneidungswirkungen im<br />

Raum Holtfeld und Casum als relativ gering zu werten sind, da sich die Nach-<br />

weisbereiche und günstigste Teilhabitate des Rebhuhns auch abseits der Tras-<br />

se befinden (Grünlandkomplexe mit Extensivgrünland, Obstwiesen, Säume an<br />

Grabenrändern, Uferrandstreifen, Gehölzbestände).<br />

Allerdings befindet sich im Bereich Casum/Holtfeld zumindest ein Revier im Be-<br />

reich zwischen 100 m und 300 m Trassenabstand am Rand des Lärmbandes<br />

und erfährt somit eine Entwertung. Überdies kann auch eine anlagen- und bau-<br />

bedingte Inanspruchnahme von Gelegen nicht ausgeschlossen werden, so dass<br />

die Gutachter des Vorhabenträgers zu Recht die Annahme vertreten, dass für<br />

diesen Raum vom Verlust eines Reviers auszugehen ist.<br />

Im Bereich Künsebeck werden die Zerschneidungswirkungen vom Vorha-<br />

benträger zu Recht als massiver als im Raum Casum/Holtfeld bezeichnet, da<br />

die Trasse relativ zentral durch den Nachweisbereich verläuft. Zusammen mit<br />

betriebsbedingten Randeffekten ist insoweit von relevanten Zerschneidungsef-<br />

fekten auszugehen. Geeignete Ausweichhabitate befinden sich vor allem nörd-<br />

lich der Trasse. Die hier aktuell günstigen Habitate werden aber bereits von ei-<br />

nem zweiten Rebhuhn-Brutpaar genutzt, so dass, aufgrund des Territorialver-<br />

haltens der Art und der aktuellen intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, ein<br />

Ausweichen nicht möglich ist. Da auch im Bereich Künsebeck eine anlagen-<br />

und baubedingte Inanspruchnahme von Gelegen nicht ausgeschlossen werden<br />

kann, ist damit insgesamt vom Verlust eines Reviers auszugehen.<br />

Zum Erhalt des Rebhuhnvorkommens im Raum Künsebeck und Holtfeld und<br />

zur Vermeidung von Gelegeverlusten in allen Nachweisbereichen hat der<br />

Vorhabenträger aufgrund der beschriebenen Beeinträchtigungen in Form von<br />

Flächeninanspruchnahme, Zerschneidung und Entwertung die folgenden zu-<br />

sätzlichen Maßnahmen vorgeschlagen: Baufeldfreimachung außerhalb der<br />

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