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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.69<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Zwei Flurstücke aus dem Grundeigentum der Einwender sind von der Straßenbaumaßnahme<br />

betroffen:<br />

Gemarkung <strong>Borgholzhausen</strong>, Flur 52, Flurstück 90<br />

1.430 m 2 dieses Flurstücks werden für die Trasse der A 33 und den begleitenden<br />

Lärmschutzwall in Anspruch genommen. Dauerhaft beschränkt werden<br />

sollen 350 m 2 , um den entlang der Casumer Straße verlaufenden Graben anpassen<br />

und nachprofilieren zu können; auf diese Weise erhält der Graben auch<br />

nach Querung der A 33 das notwendige Gefälle. Zur Errichtung eines bauzeitlichen<br />

Schutzzaunes müssen zudem 600 m 2 vorübergehend in Anspruch genommen<br />

werden.<br />

Die Einwender haben den Planunterlagen zudem entnommen, dass am Fuß<br />

des Lärmschutzwalls ein Amphibienleitzaun errichtet werden soll. Auf Nachfrage<br />

erläutert der Vorhabensträger, der Zaun werde auf dem Straßengrundstück<br />

errichtet, für die notwendige Pflege werde ein ausreichend breiter Grenzstreifen<br />

vorgesehen, so dass das Flurstück der Einwender hierfür nicht betreten werden<br />

müsse.<br />

Der Vorhabensträger bestätigt im Weiteren, dass die Casumer Straße südlich<br />

der Autobahn in ihrer jetzigen Lage als Erschließungsweg erhalten bleibe und<br />

nicht in das Flurstück der Einwender verlegt werde. Soweit entbehrlich, könne<br />

die Straße rekultiviert werden. Die Einwender merken an, die Grabenverbreiterung<br />

könne im Falle einer Rekultivierung der Straße im ehemaligen Straßenraum<br />

durchgeführt werden, ohne ihr Flurstück in Anspruch zu nehmen. Dies<br />

bestätigt der Vorhabensträger; das Flurstück der Einwender werde nicht mehr<br />

als erforderlich für die Gewässerangleichung in Anspruch genommen.<br />

Die Inanspruchnahme des Flurstücks 90 im beschriebenen Umfang ist zunächst<br />

unumgänglich.<br />

Dem Vorhabenträger wird jedoch aufgegeben, wie im Erörterungstermin besprochen<br />

die Casumer Straße südlich der A 33 im größtmöglichen Umfang zu<br />

rekultivieren und die Grabenangleichung in der so entstehenden Fläche durchzuführen,<br />

um die Inanspruchnahme von Grundeigentum der Einwender so gering<br />

wie möglich zu halten.<br />

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