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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.32<br />

Ergebnis des Erörterungstermins Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Aus dem Grundeigentum des Einwenders werden die folgenden Flurstücke<br />

durch die Planung der A 33 in Anspruch genommen:<br />

Flurstück 161 in der Flur 3 der Gemarkung Künsebeck (Größe 37.975 m 2 ) wird<br />

im Umfang von 1.820 m 2 für das Überführungsbauwerk der Patthorster Str.<br />

beansprucht werden, weitere 5.040 m 2 werden vorübergehend in Anspruch<br />

genommen.<br />

Flurstück 222/51 in der Flur 3 der Gemarkung Künsebeck wird von der Trasse<br />

der A 33 durchschnitten. Auf Nachfrage des Einwenders erklärt der Vorhabensträger,<br />

die beidseits der Trasse verbleibenden Grundstücksteile als Restflächen<br />

zu übernehmen. Das Flurstück ist mithin komplett überplant.<br />

Künftige Adressierung<br />

Der Einwender erläutert, durch die A 33 werde der Schnatweg unterbrochen.<br />

Sein Anwesen sei nach Realisierung der Planung das einzige am Schnatweg<br />

gelegene, das sich südlich der A 33 befinde. Aus seiner Sicht macht also die<br />

bisherige Adressierung keinen Sinn mehr. Er spricht sich für eine Adressänderung<br />

aus.<br />

Der Vorhabensträger und der Verhandlungsleiter weisen den Einwender darauf<br />

hin, es sei Sache der Stadt, über die Benennung von Straßen und die damit<br />

verbundene Adressierung zu entscheiden. Der Verhandlungsleiter sagt aber zu,<br />

die Problematik bei der Stadt anzusprechen, damit im Benehmen mit dem Einwender<br />

von dort eine Lösung herbeigeführt werden kann.<br />

Lärm<br />

In diesem Trassenabschnitt der A 33 sind aktive Lärmschutzeinrichtungen nicht<br />

vorgesehen. Der Vorhabensträger erläutert, er weise entlang der Trasse einen<br />

10 m breiten Immissionsschutzstreifen aus, der ggf. vom Kreis Gütersloh und<br />

Die Inanspruchnahme ist für das Überführungsbauwerk der Patthorster Straße<br />

und die Neuanbindung des südlich der A 33 verbleibenden Teils des Schnatweges<br />

unumgänglich<br />

Das Flurstück 222/15 wird für die Trasse der A 33 teilweise beansprucht, dies<br />

ist nicht zu vermeiden. Die beiderseits der Trasse verbleibenden Restflächen<br />

wurden bereits im Planfeststellungsabschnitt 6 mit landschaftspflegerischen<br />

Maßnahmen überplant.<br />

Die Stadt Halle hat dem Einwender mit Schreiben vom 01.12.2008 ihre Zuständigkeit<br />

in dieser Angelegenheit bestätigt und eine Umbenennung und Umnummerierung<br />

zu gegebener Zeit in Aussicht gestellt. Der Einwendung wird damit in<br />

diesem Punkt Rechnung getragen.<br />

Die Ausführungen des Vorhabenträgers zu den unterschiedlichen Ergebnissen<br />

der Lärmberechnungen im jetzt laufenden und im eingestellten Planfeststellungsverfahren<br />

zum Abschnitt 7.1 sind plausibel.<br />

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