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(Westfalen) – Borgholzhausen - Bezirksregierung Detmold ...

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Einwender B 9.105<br />

Ergebnis des Erörterungstermins<br />

Der Einwender bewirtschaftet rd. 30 ha Eigentums- rd. 180 ha Pachtflächen.<br />

Aus dem Eigentum des Einwenders sind zwei Grundstücke (Flurstücke 35 und<br />

94 der Flur 3 der Gemarkung Hesseln), von den Pachtflächen insgesamt 10<br />

Grundstücke betroffen.<br />

Der Vorhabensträger zeigt Art und Umfang der jeweiligen Inanspruchnahme<br />

der Grundstücke auf, die vorwiegend aus Kompensationsmaßnahmen resultiert.<br />

Eigentumsgrundstücke (Flurstücke 35 und 94)<br />

Aus den insgesamt 10,7 ha großen Grundstücken an der Neuen Hessel werden<br />

2.300 m² zur Anlegung eines Gewässerrandstreifens mit teilweise lockerer<br />

Gehölzbepflanzung benötigt.<br />

Der Vorhabensträger erklärt, wegen der Bedeutung der Neuen Hessel als lokaler<br />

Verbundachse ohne Gefährdung des LBP-Konzeptes auf die Maßnahmen<br />

nicht verzichten zu können. Die Pflege der Flächen müsse aber nicht vom<br />

Einwender übernommen werden.<br />

Der Einwender bittet, den Unterhaltungsaufwand für die Neue Hessel zu beachten,<br />

die schnell versande und regelmäßig ausgebaggert werden müsse<br />

und weist darauf hin, dass dort ein Ökoteich, der in den Gewässerrandstreifen<br />

integriert werden sollte, sowie teilweise eine Gehölzbepflanzung schon vorhanden<br />

seien. Mit der Maßnahme ist er einverstanden. Er ist an einem Verkauf<br />

nicht interessiert und will deshalb nur die Nutzungseinschränkungen entschädigt<br />

haben.<br />

Entscheidung der Planfeststellungsbehörde<br />

Die Inanspruchnahme der Flurstücke 35 und 94 ist mit Deckblatt I nicht mehr<br />

Gegenstand der Planung. Die Einwendung ist daher in diesem Punkt erledigt.<br />

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